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Hauptausschuss Zerbst Kehrmaschinetourt nur in Zerbst

Bis zum 1. Januar 2015 sind die für Zerbst und sein Umland geltenden Satzungen zu vereinheitlichen. Das betrifft auch die Regelungen zu Vergnügungssteuer, Straßenreinigung, Friedhöfe und zum Kostenersatz für Feuerwehrleistungen.

Von Daniela Apel 26.11.2014, 02:16

Zerbst l Mit neun Satzungen wird sich der Stadtrat auf seiner heutigen Sitzung befassen. Mehrere Änderungsvorschläge sind zu behandeln. Diese resultieren aus den erfolgten Anhörungen der Ortschaftsräte. Mit einigen Vorschlägen hat sich jetzt vorab bereits der Haupt- und Finanzausschuss beschäftigt.

Beispielsweise mit jenem aus Bornum zur Vergnügungssteuersatzung. Die dortigen Ratsmitglieder fanden, dass für Tanzveranstaltungen nur eine Steuer in Höhe von 20 Cent für jede angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche erhoben werden sollte statt 50 Cent. In Anbetracht des Konsolidierungszwanges, in dem sich die Stadt befindet, sprach sich Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) gegen eine Herabsetzung aus. "Zumal die Höhe verträglich ist", wie er fand. Als Beispiel führte er den Katharina-Saal der Stadthalle an mit einer Fläche von 530 Quadratmetern. Die Vergnügungssteuer würde sich in dem Fall 26,50 Euro pro Tanzveranstaltung belaufen. Die Ausschussmitglieder stimmten seiner Argumentation zu und lehnten den Antrag geschlossen ab.

Stattdessen sprach Alfred Schildt (Die Linke) das Thema "kriegsverherrlichende Spielautomaten" an. "Das braucht kein Mensch", regte er an, die Steuer recht hoch anzusetzen. Bislang gebe es solche Automaten nicht in der Einheitsgemeinde, erklärte Steueramtsleiterin Anja Friedrich. "Wenn wir das auch künftig nicht wollen, können wir die Bedingungen unattraktiv machen", schloss sich Silke Hövelmann (SPD) der Meinung von Alfred Schildt an - die übrigen folgten und die Verwaltung wurde mit einer entsprechenden Anpassung der Satzung beauftragt, ohne dass bereits ein Steuersatz genannt wurde.

Darüber hinaus steht die Vereinheitlichung der Straßenreinigungssatzung an. Die meisten Anmerkungen aus den Ortschaftsräten bezogen sich auf die Aufnahme von Straßen beziehungsweise präzisierende Ergänzungen hinsichtlich des Winterdienstes. Aus Straguth kam zudem der Antrag, dass die zu beräumenden Flächen vorzugsweise mit Sand und Auftausalz abzustumpfen sind. Dies widerspricht jedoch zum einem dem Gesetz. Zum anderen wies das Fachamt darauf hin, dass die Formulierung "... vorzugsweise mit Sand abzustumpfen", die Nutzung von Streusalz nicht ausschließt. Das sah der Hauptausschuss genauso und votierte gegen diese Änderung.

Nicht weiter verfolgt werden soll derzeit die Festlegung aus Gehrden, einmal zu prüfen, wie viele Ortschaften an einer Straßenreinigung mit der Kehrmaschine interessiert wären und wie viele Kilometer Straßen zu kehren wären. Momentan ist die Kehrmaschine nur in der Kernstadt im Einsatz. Sie auch in die Ortsteile zu schicken, hält Andreas Dittmann für zu teuer. Schon aufgrund der Anfahrtswege würde dies "exorbitante Kosten" verursachen, war er sich sicher.

Keine weitere Diskussion gab es bei der rasch bestätigten Feuerwehrkostenersatzsatzung - nur zwei Nachfragen. Silke Hövelmann interessierte, welche Einnahmen aus dieser Satzung resultieren. Konkrete Zahlen konnte Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella spontan nicht nennen. "Das ist bislang aber eine Hausnummer im Haushalt gewesen", gab sie zu. Mit der neuen Satzung würden die Einnahmen allerdings sinken. "Warum ist der Unterschied so erheblich?", hakte Steffen Grey mit Blick auf die Kostentarife nach. Anja Friedrich begründete dies mit der inzwischen geltenden Rechtssprechung, womit sich die Kalkulationsgrundlage geändert hat.

Nicht zuletzt stand noch die Friedhofssatzung für die Ortsteile und die damit verbundene Friedhofsgebührensatzung auf der Tagesordnung. Die Ratsmitglieder aus Jütrichau plädierten für eine Kostenaufteilung für die Grabstellen - 60 Prozent sollten die Bürger tragen, die übrigen 40 Prozent die Stadt finanzieren. Andreas Dittmann erklärte, dass dies eine Ungleichberechtigung zur Folge hätte. Denn für den Heidetorfriedhof in Zerbst wurde eine Gebührenssatzung mit hundertprozentiger Kostendeckung beschlossen. So fiel der Vorschlag im Ausschuss durch.