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FDP-Antrag auf Bildung einer Arbeitsgruppe "Wiederkehrende Straßenausbauanträge" scheitert Bürger wird weiter einmalig belastet

Von Daniela Apel 20.12.2014, 02:04

Wäre auch in Zerbst die Erhebung wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge möglich? Die Verwaltung argumentiert gegen diese Überlegung. Die knappe Mehrheit des Stadtrates teilt die Bedenken und lehnt den von der FDP gestellten Antrag ab.

Zerbst l Die prompte eineinhalbseitige Stellungnahme der Stadtverwaltung hat Lutz Voßfeldt (FDP) spürbar überrascht. "Wir wollten nur anregen, mal über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nachzudenken." Aus diesem Grund stellte die liberale Fraktion den Antrag, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese sollte prüfen, inwieweit dieses solidarische Prinzip der Veranlagung für die Kernstadt umsetzbar ist. Zumal man im Umland längst reichlich Erfahrungen mit dieser Form der finanziellen Beteiligung der Bürger gesammelt hat. "Die Belastung fällt hier erträglicher aus", erläutert Voßfeldt im Volksstimme-Gespräch. Immerhin werden stets alle Grundstückseigentümer eines Ortes gleichermaßen veranlagt. Die umzulegende Summe verteilt sich nicht nur auf die direkten Anlieger allein wie bei den in Zerbst erhobenen einmaligen Beiträgen, sondern auf weit mehr Haushalte. Somit verringert sich der Beitragssatz für jeden einzelnen. Allerdings - und das steckt hinter dem Wort "wiederkehrend" - werden eben immer alle Grundstücksbesitzer herangezogen, sobald ein Gehweg oder eine Straße im Ort ausgebaut wird.

Dennoch erachtet die FDP-Fraktion wiederkehrende Beiträge als geeigneter, um die Infrastrukturprobleme der Stadt in naher Zukunft zu lösen. So führen die Liberalen mehrere Aspekte für die Bildung einer Arbeitsgruppe an. Dazu gehören der Ausbau- und Unterhaltungsstau im Gehweg- und Straßenbereich sowie das teils nicht vorhandene beziehungsweise marode Regenwassernetz. Aber auch die Gefährdung der Verkehrsicherungspflicht, die Verschlechterung des Straßenbildes sowie die steigenden Kosten für die Unterhaltung - beispielsweise der unbefestigten Straßen - führen sie als Gründe an.

Die Aufgabe der Arbeitsgruppe sollte darin bestehen, sich mit anderen Kommunen auszutauschen, die diese Beitragsform bereits anwenden. Zudem sollte beleuchtet werden, was es konkret bedeutet, wiederkehrende Ausbaubeiträge in Zerbst einzuführen. Das heißt, es müssten räumlich und wirtschaftlich zusammenhängende Abrechnungseinheiten geschaffen werden - im Umland deckt sich das meist mit den Ortsteilen. "Wir hatten an fünf bis sechs Abrechnungseinheiten gedacht", sagt Lutz Voßfeldt. Ausgenommen wäre das Sanierungsgebiet innerhalb der Stadtmauer. Aber zum Beispiel der Ankuhn und der Bereich um den Feuerberg könnten zu einer Einheit zusammengefasst werden, wie der FDP-Politiker darlegt. Auf dieser Basis sollte eine Prioritätenliste erstellt werden, bevor nicht zuletzt Kosten und Beiträge durchzurechnen wären.

Dass die Arbeitsgruppe im Keim erstickt wurde, bedauert Lutz Voßfeldt. "Es sollte nur eine Diskussionsgrundlage sein." Die Mehrheit des Stadtrates sah dies allerdings nicht. Den 14 Ja-Stimmen standen 16 Ablehnungen und drei Enthaltungen gegenüber. Vorherige Plädoyers änderten nichts daran. "Es handelt sich nur um die Bildung einer Arbeitsgruppe", sagte Mario Rudolf (FFZ). "Es kann nie schaden, sich schlau zu machen, mal Chancen und Möglichkeiten auszuloten und wenn am Ende nur festgestellt wird: Das ist nichts für uns", sprach sich auch Hans Ulrich Müller für den Antrag aus. "Wir unterstützen ihn", betonte der UWZ-Fraktionsvorsitzende.

Unterdessen erklärte Sebastian Siebert, dass die SPD den Antrag ablehnen werde. "Das begründet sich darin, dass wir bislang ein anderes Satzungsrecht in Zerbst angewendet haben." Er spielte damit auf eine Ungleichbehandlung der Bürger bei einer Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Straßenausbaubeträge an.

Beide Varianten hätten ihre Berechtigung, wenn man sie von Anfang an anwende, meinte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD). Eine jetzige Änderung der Veranlagungsform betrachtete er ebenfalls als eine "gravierende Ungleichbehandlung". Viele Straßen würden herausfallen, womit sich der Umfang der Beitragspflichtigen erheblich reduzieren würde. Denn Grundstückseigentümer, die bereits einmalige Ausbau- oder Erschließungsbeträge gezahlt haben, wären für 20 Jahre erstmal außen vor. Für Lutz Voßfeldt greift das Argument nicht, wirkt sich vielmehr positiv aus. Immerhin haben diese Haushalte bereits eine hohe Summe beglichen und da ist es nur fair, sie für diesen Zeitraum von weiteren Beiträgen zu befreien.

Unstrittig ist wohl, dass der Haushalt der Einheitsgemeinde nicht weniger belastet wird, wenn von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Denn auch die Kommune muss einen prozentualen Anteil leisten.