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K.O.-Tropfen zur Faschingszeit Polizei warnt vor Gefahr aus dem Glas

13.02.2015, 01:21

Zerbst/Dessau (kwu) l Faschingszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht. Partybesucher sollten auf ihre Getränke aufpassen, heißt es in der Mitteilung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. Denn auf Festen, in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.O.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. "Wer auf eine Party oder in eine Diskothek geht, sollte sein Getränk immer im Blick behalten und sich nichts von Unbekannten ausgeben lassen", rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Fühlt man sich nach einem Getränk unerklärlicherweise komisch, ist es wichtig, Freunde oder das Personal um Hilfe zu bitten, sofort zum Arzt zu gehen sowie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn nur so können weitere Opfer vor Schaden bewahrt werden, so Klotter weiter.

Nach Euphorie folgt Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit

K.O.-Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig, aber um das Opfer auszurauben oder sich an ihm zu vergehen.

Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente wie Narkose- und Beruhigungsmittel, oder sogenannte Partydrogen handeln.

Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen. "Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist", erklärt Klotter.

Wichtig ist, so die Polizei, Anzeige zu erstatten. Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, wie Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- und Arzneimittelgesetz.