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Anschrift bei geschäftlichen Briefen Ortsteilname folgt direkt Empfänger

Von Daniela Apel 05.02.2010, 05:52

Zerbst. Seit Jahresbeginn gehören die 21 Mitgliedsgemeinden der damit aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Ehle-Nuthe zu Zerbst. Vielen Einwohnern der neuen städtischen Ortsteile stellt sich da die Frage : Wie muss ich jetzt meine Adresse schreiben ?

Für geschäftliche Briefe ist vorgeschrieben, dass unter dem Namen des Adressaten der Ortsteilname steht – allerdings ohne die Abkürzung " OT " –, darunter folgen die Straße und Hausnummer und schließlich Postleitzahl und Bestimmungsort. Im konkreten Fall ist " Zerbst / Anhalt " der Bestimmungsort. Bei der Postleitzahl wird indes die des Ortsteils verwendet und die lautet in den Umlandgemeinden einheitlich 39264, wie Jan Hädrich erläutert.

Der Pressesprecher der Stadt bezieht sich bei seinen Ausführungen auf das Deutsche Institut für Normung e. V. und die Regelungen zur Gestaltung von Schriftstücken, der DIN 5008. Darin heißt es klar, dass Ortsteilnamen nicht als Zusatz zum Bestimmungsort vermerkt werden dürfen. Also " Zerbst / Anhalt OT Dobritz " geht demnach nicht.

Derart wird es beispielsweise in der Stadt Möckern gehandhabt. Dort hat man mit der normgerechten Variante die Erfahrung gemacht, dass die Post oftmals nicht oder verspätet ankam.