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Echo zum Start der Diskussion über einen neuen Gebührenmaßstab zur Berechnung der Abwassergrundgebühr Haus & Grund-Chef: Grundgebühr völlig abschaffen!

Von Thomas Drechsel 26.02.2010, 04:53

Zerbst. " Diese Abwassergrundgebühr ist die größte Ungerechtigkeit, die man sich in der hiesigen Kommunalpolitik hat einfallen lassen. " Günther Schuckert, Vorsitzender von Haus & Grund Anhalt-Zerbst e. V. und zugleich Vizepräsident für Ökologie des Landesverbandes Haus & Grund, lässt kein gutes Haar an der Gebühr. Besonders nicht, weil seit 2008 eine an die Zählergröße des Trinkwasser-Hausanschlusses angelehnte Abwassergrundgebühr im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Elbe-Fläming erhoben wird. " Die Besitzer von den Altgebäuden, die Gelzenleuchter und Wille 1945 unter Einsatz ihres Lebens vor der Bombardierung gerettet haben, bezahlen heute die Abwasserkosten der Mieter in den Plattenbauten. "

Polemisch ? Schuckert meint das mit vollem Ernst. " In der Zerbster Altbausubstanz leben durchschnittlich bis zu zehn Mietparteien. Diese Mieter zahlen jedoch deutlich mehr als die Mieter in den großen Plattenbauwohngebäuden. Das hat überhaupt nichts mit Gerechtigkeit zu tun ", sieht der Vorsitzende längst mangelnde Finanzkraft zur Gebäudesanierung und -erhaltung bei den " kleinen " Vermietern entstehen.

Die Grundgebühr völlig abzuschaffen, so Schuckert weiter, sei " die wirkliche Gerechtigkeit. Es ist nicht so, dass man durch das Kommunalabgabengesetz verpflichtet wäre, eine Grundgebührenkalkulation vorzunehmen. Es gibt genügend Abwasserverbände in Sachsen-Anhalt, die überhaupt keine Grundgebühr erheben, sondern ausschließlich über die Mengengebühr abrechnen. Und als wäre das nicht genug, liegt in Zerbst die Höhe der Grundgebühr um Meilen vor allen anderen. Das ist das Allerungerechteste. "

Schuckert betrachtet auch die gegenwärtig in die Diskussion eingebrachte Variante – die Ermittlung der Abwassergrundgebühr pro Wohneinheit – als nicht gut. Sie würde jedoch " zumindest diese himmelschreiende Ungerechtigkeit " zwischen den Beträgen ausgleichen, die Einfamilienhausbesitzer und Mieter in kleinen Mietshäusern im Verhältnis zu den Mietern in den Blöcken zahlen.

In dieser Woche hatte der Verbandsausschuss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Fläming die Heidewasser GmbH beauftragt, die Auswirkungen eines Wechsels des Gebührenmaßstabes zu untersuchen. Aktuell basiert die Grundgebühr auf der Anzahl und Größe der Trinkwasserzähler. Wie viele Wohnungen hinter dem Zähler sind, auf die sich die Gebühr folglich umlegen lässt, ist momentan egal.