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Funktionalreform-Auswirkungen Kreise beurteilen Biogasprojekte

18.02.2010, 04:54

Köthen / Zerbst ( td / uli / mz ). Die Funktionalreform in Sachsen-Anhalt bewirkte zum Jahresbeginn den Wechsel zahlreicher Verfahren in die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Durchaus erheblichen Aufgabenzuwachs hat neben dem Amt für Wirtschaftsentwicklung der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld auch das Umweltamt. Beide, so Wirtschaftsförderungsamtsleiter Uwe Hippe, müssten nun noch enger kooperieren. Bei den Wirtschaftsförderern ist jetzt beispielsweise auch der Schutz des Bodens vor Überdüngung angesiedelt. Wer im gewerblichen Bereich Bio-Abfälle zur Düngung einsetzen möchte, muss das dort genehmigen lassen.

Zum Zuständigkeitsbereich von Umweltamtsleiter Gunter Daum gehören neuerdings auch Biogasanlagen, Gasturbinen, Windkraftanlagen bis hin zu Tierhaltungsanlagen – immerhin ist dieses Amt die Untere Bodenschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Immissionsschutzbehörde. " Insgesamt 210 Anlagen sind uns durch das Land zusätzlich übergeben worden, dazu kommen eine Anlage, die sich in der Phase des Genehmigungsverfahrens befindet, und zwei Anlagen, für die die Vorgespräche laufen ", sagt Daum. Bei dem " gerade im Laufen " befindlichen Verfahren handelt es sich nicht um die Schweinemast- und Biogasanlage auf dem Flugplatz, stellte Landkreis-Sprecherin Marina Jank auf Volksstimme-Nachfrage klar. Dieses Verfahren werde bis zu seinem Abschluss beim Landesverwaltungsamt geführt.

Auch für die neu hinzugekommenen Anlagen müssen künftig im Landratsamt die entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt werden. Darüber hinaus erteilen die Mitarbeiter Genehmigungen und überwachen die Anlagen. Zuständig ist das Amt darüber hinaus für Talsperren und Wasserspeicher wie den Muldestausee. Das bedeutet zum Beispiel, dass derjenige, der den Muldestausee mit dem Motorboot befahren will, die Genehmigung des Umweltamtes benötigt.