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Geänderte Entschädigungssatzung durchläuft erneut alle Ortschaften Lepser lehnen neue Regelung erneut ab

Von Daniela Apel 11.02.2011, 05:32

Nacheinander fiel im vergangenen Jahr die Änderung der Aufwandsentschädigung für künftige Ortsbürgermeister und Ortschaftsratsmitglieder durch. 22 der insgesamt 24 Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst lehnten die vorgeschlagene Verringerung der monatlichen Pauschalen ab. Allein die Biaser stimmten zu, während die Gehrdener ihre Entscheidung vertagten. Das tat auch der Stadtrat. Inzwischen ist Satzungsänderung überarbeitet worden und durchläuft nun erneut alle Ortschaftsräte.

Zerbst/Leps/Lindau. Den Auftakt machte in dieser Woche der Ortschaftsrat Leps. Schnell, diskussionslos und ohne weitere Erklärung lehnten die Ratsmitglieder die überarbeitete 5. Satzungsänderung ab. Diese sieht nun nicht mehr eine einheitliche Aufwandsentschädigung zukünftiger Ortschaftsratmitglieder von monatlich 16 Euro vor wie im ersten Vorschlag, sondern eine Abstufung gemäß der Einwohnerzahl, wie es der Runderlass des Innenministeriums vorschreibt. Damit wird mindestens eine Pauschale von 19 Euro gezahlt. Nichts desto trotz liegt dieser Betrag unter dem, den die Ortschaftsräte der 21 neu nach Zerbst eingemeindeten Ortschaften bislang noch erhalten. Von 20 Euro in Buhlendorf bis 46 Euro in Lindau reicht das Spektrum der Entschädigungshöhen, die die einzelnen Ratsmitglieder bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode 2014 auch bekommen werden. Denn die Neuregelung greift erst nach der nächsten Kommunalwahl.

Das trifft ebenfalls auf die "übergeleiteten" Gemeindebürgermeister zu, die nun als Ortsbürgermeister weiterhin ihre bisherige Entschädigung erhalten. Die Höhe schwankt hier zwischen 255 Euro (Buhlendorf und Polenzko) bis 665 Euro (Steutz). Nach dem Ablauf ihrer Amtszeit gilt die neue Festsetzung. Demnach beläuft sich die Entschädigung der dann gewählten Ortsbürgermeister in Orten bis 1000 Einwohner auf 250 Euro im Monat. Die ersten, die darunter fallen, sind die Ortsbürgermeister von Güterglück und Jütrichau, die bereits im vergangenen Jahr neu gewählt wurden.

Entschädigung soll nun gestaffelt erfolgen

In Orten ab 1001 Einwohnern – da kommt nur Lindau in Frage – beträgt die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 300 Euro. Im ersten Entwurf gab es diese Staffelung nicht. Damals war nur eine einheitliche, aber eben im Vergleich zu vorher teils deutlich geringere Pauschale von 250 Euro vorgesehen. Die lag wiederum über dem Rahmen, den das Innenministerium vorgibt.

In fast allen Ortschaften fielen die zunächst angedachten Kürzungen durch. Dass diese Satzungsänderung in ihrer erster Form nicht schon vom Zerbster Stadtrat beschlossen wurde, ist der FDP-Fraktion zu verdanken. Auf ihren Antrag hin war die Entscheidung Anfang Juli erstmal ausgesetzt worden. Die Vertagung hatte der Fraktionsvorsitzende Steffen Grey damals mit dem fehlenden akuten Handlungsbedarf begründet. Zum anderen hielt er es für vorteilhaft, wenn diejenigen, um die es bei der vorgesehenen Änderung vor allem geht, nämlich die Ortsbürgermeister der neu eingemeindeten Ortschaften ihre Sitze im Stadtrat eingenommen hätten. Das ist inzwischen geschehen und mittlerweile kam es zur aktuellen Überarbeitung.

Diese wurde gleichzeitig genutzt, um weitere notwendige Änderungen vorzunehmen. So soll fortan auch für die Teilnahme an Arbeitsberatungen des Stadtrates eine Verdienstausfallpauschale (13 Euro pro Stunde) gezahlt werden. Darüber hinaus haben Stadtratsmitglieder und Ortsbürgermeister Anspruch auf die Erstattung von Fahrkosten für Fahrten zum Sitzungsort. Eine solche Regelung fehlt bislang in der Entschädigungssatzung. In diese ist ebenfalls eine Regelung zur Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden des Ortschaftsrates Walternienburg mit monatlich 25 Euro aufzunehmen. Diese gilt jedoch nur bis zur Neuwahl des Ortschaftsrates.