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Entschädigung basiert auf Runderlass des Innenministerium

11.02.2011, 04:32

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister regelt ein Runderlass des Innenministeriums vom 17. Dezember 2008. In Teil 2 heißt es unter Punkt 3.1: "Die Aufwandsentschädigung für ein Mitglied des Ortschaftsrates darf folgende Höchstsätze nicht überschreiten: …" Es folgt eine Auflistung des monatlichen Höchstsatzes entsprechend der Einwohnerzahl des Ortsteils. Wird ausschließlich en Pauschalbetrag gezahlt, beträgt der Höchstsatz bis 500 Einwohner 19 Euro, von 501 bis 1000 Einwohner 25 und von 1001 bis 1500 Euro 31 Euro. Unter 3.2 heißt es: "Für die Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und Ortsvorstehers gilt folgender Rahmen (für die monatliche Entschädigung; Anm.d.Red.): bis 500 Einwohner 52 bis 154 Euro, von 501 bis 1000 Einwohner 77 bis 231 Euro, von 1001 bis 2000 Einwohner 103 bis 307 Euro. Die 5. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Zerbst orientiert sich an dem Runderlass. Das bedeutet, dass künftig neu gewählte Ortschaftsratsmitglieder genau die Pauschale erhalten, die der Erlass unter 3.1 vorsieht. Der erste Vorschlag beinhaltete noch eine einheitliche Zahlung von 16 Euro. Unterdessen sollten alle Ortsbürgermeister künftig monatlich mit 250 Euro entschädigt werden. Auch hier soll es nach der Überarbeitung des ersten Entwurfs eine Staffelung geben. Das heißt, Ortsbürgermeister von Ortschaften bis 1000 Einwohner erhalten 250 Euro, ab 1001 Einwohnern gibt es demnach dann 300 Euro.