1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Angeklagter Zerbster nimmt Schweigerecht in Anspruch

Landgericht Dessau-Roßlau Angeklagter Zerbster nimmt Schweigerecht in Anspruch

Von Andreas Behling 05.03.2011, 04:25

Dessau/Zerbst. Vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau deutet sich eine langwierige Beweisaufnahme an. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte aus Zerbst zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen keine Angaben machen will.

In dem erstinstanzlichen Verfahren, das unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten stattfindet, legt die Staatsanwaltschaft dem 33-Jährigen eine schwere Brandstiftung zur Last.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er am 3. August vorigen Jahres seine Wohnung in der Haselopstraße in Zerbst in Brand gesetzt haben. Diese war ihm zuvor vom Vermieter gekündigt worden. Glück im Unglück: Zwar machte der Brand die Räume unbewohnbar, doch ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Wohnungen konnte die Feuerwehr durch ihr rechtzeitiges Eingreifen zumindest verhindern.

Zusätzlich befassen muss sich die Justiz in Dessau-Roßlau mit einem Verfahren, welches das Landgericht Magdeburg abgegeben hat. In dieser Angelegenheit soll der Zerbster neben einer versuchten schweren räuberischen Erpressung eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann in den Abendstunden des 28. April 2010 in einem Regionalzug nach Magdeburg von einem Fahrgast verlangte, ihm die Geldbörse und die EC-Karte mit der Geheimzahl zu überlassen.

Als der Mann der Aufforderung nicht nachkam, soll der 33-Jährige eine mitgeführte Schnapsflasche zerschlagen haben. Mit dem in seiner Hand verbliebenen Bruchstück versetzte er dem Opfer zunächst einen Schlag auf den Kopf und brachte ihm darüber hinaus wenig später eine Schnittwunde im Gesicht bei. Erst der Zugbegleiterin, die herbeigeeilt war, gelang es, die Konfrontation zu beenden, indem sie die Türen des Abteils verschloss.

Da ein wichtiger Zeuge in dem Prozess zur Rehabilitation in einer Klinik weilt und auch Sachverständige auftreten sollen, wird die Hauptverhandlung einige Zeit in Anspruch nehmen. Den vorerst letzten Termin plante die Strafkammer für den 7. April ein. Im Übrigen ist bis zur Entscheidung in dieser Sache der Beginn eines Berufungsverfahrens gegen den Zerbster, mit dem sich unter dem Vorsitz von Uda Schmidt die 7. Strafkammer des Landgerichts befassen sollte, aufgeschoben.

Dann wird sich der vielfach vorbestrafte 33-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung, Beleidigung, Siegelbruch und Leistungserschleichung zu verantworten haben. Die Taten ereigneten sich zwischen November 2009 und August 2010 ausschließlich in Zerbst. Das Amtsgericht dort hatte gegen den Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt und die Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt.