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Chaos bei der Bahn Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

14.03.2011, 04:30

Zerbst (tdr). Die Streiks bei den Bahnunternehmen führen in Deutschland zu chaotischen Verhältnissen. Dies betrifft vor allem auch Berufspendler. Grundsätzlich entschuldigt der Bahnstreik kein Zuspätkommen, erläutert der Anwaltverein Anhalt-Zerbst.

"Der Arbeitnehmer hat auch bei einem Streik die Pflicht, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen", sagt Vereinsvorsitzende Angela Jahnke. Wenn ein Streik angekündigt wird und die Verzögerungen im Bahnverkehr absehbar sind, müssten sich Beschäftigte darauf einstellen. Da im Moment die Streiks immer mindestens rund zwölf Stunden vorher angekündigt sind, müssten die Arbeitnehmer dies einplanen und früher losfahren oder zum Beispiel das Auto statt der Bahn nehmen.

Es sei Vorsicht geboten, warnt die Rechtsanwältin: Nachzüglern darf der Lohn gekürzt werden hinsichtlich der Zeit, in der nicht gearbeitet wurde. Es sind sogar Abmahnungen möglich.

Zudem gebe es bei Zugausfällen kein Recht auf Entschädigung. Wer seine Reise wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten kann, kann sein Ticket aber umtauschen oder es sich erstatten lassen. Da die Bahngesellschaften für die Streiks nicht verantwortlich sind, gibt es auch keine Entschädigung für Verspätungen. Wer kurzfristig lieber auf das Auto umsteigen will, kann sein Ticket stets bis einen Tag vor Fahrtantritt kostenlos umtauschen. Bei Spar-tickets gelten allerdings wieder andere Regeln, teils werden 15 Euro Gebühr fällig.