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Testkäufe in Anhalt-Bitterfeld

21.04.2011, 04:29

Die Paragrafen 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes verbieten den Verkauf von Tabakwaren und branntweinhaltigen Alkoholgetränken an Minderjährige unter 18 Jahren.

Die Testkäufer waren jeweils einzeln bei den Kaufvorgängen unterwegs. Dabei jedoch unter Beobachtung einer Begleitperson des Ordnungsamtes des Landkreises.

Von den 51 Testkäufen fanden 15 in Zerbst statt, davon zehn mit Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz; 9 in Köthen (7 Verstöße), 8 Bitterfeld-Wolfen (7 Verstöße), 7 Zörbig (6 Verstöße), 5 Sandersdorf-Brehna (4 Verstöße), 4 Muldestausee (4 Verstöße), 3 Ra- guhn-Jeßnitz (2 Verstöße).