1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Stadtrat Zerbst wird deutlich größer

CDU- und SPD-Innenexperten im Landtag orientieren weiter auf Entsenderegel für Ortschaftsvertreter in den Stadtrat Stadtrat Zerbst wird deutlich größer

Von Thomas Drechsel 12.05.2010, 05:19

Die zuständigen Fraktionsarbeitskreise von CDU und SPD im Landtag halten an ihren Vorschlägen fest: Ortsbürgermeister eingemeindeter Ortsteile sollen ab 2011 mit Sitz und Stimme im Stadtrat ausgestattet sein. Am Freitag voriger Woche waren Vertreter der Stadt Zerbst und der eingemeindeten Ortschaften vom Landtags-Innenausschuss angehört worden.

Zerbst/Magdeburg. Die Einheitsgemeinde Stadt Zerbst hatte eigentlich längst zu funktionieren begonnen. Die Gebietsänderungsverträge zwischen 21 ehemaligen Gemeinden und der ehemaligen Stadt traten in Kraft, Vorhaben und Schulden fielen in gemeinsame Töpfe, die Bediensteten ebenso. Nur die politische Vertretung aller Bürger im Stadtrat bildet die Ortschaften nicht ab. Denn im Sommer 2009 war gewählt worden. Die Gemeinden verzichteten auf die Möglichkeit, durch schnellere Eingemeindung an den Wahlen teilzunehmen. Die Eingemeindungsgesetze zwangen nicht zur Neuwahl. Also erhielten die Ortsbürgermeister Rederecht im Stadtrat. Entschieden hat der bisher allein, sich dabei aber bislang und anerkanntermaßen an den Empfehlungen der Ortschaftsräte orientiert.

Nun berät der Landtag über Zwangseingemeindungen übrig gebliebener Gemeinden. Ihnen ist eine Regelung mitzugeben, wie sie im Rat der aufnehmenden Gemeinde mitbestimmen sollen. Dieser Aspekt bringt die eigentlich abgeschlossene freiwillige Eingemeindung ins Spiel zurück. Auch hier, so CDU- wie SPD-Landtagsfraktion vor wenigen Wochen, müssten Mitbestimmungskriterien installiert werden. Der Vorschlag: Alle 21 Ortsbürgermeister können im Stadtrat Sitz und Stimme haben. Mario Rudolf aus Garitz erklärte am Freitag vor dem Innenausschuss stellvertretend für 12 Ortschaften, der Vorschlag werde sehr begrüßt. Mit Blick auf die praktischen Probleme eines derart aufgeblähten Stadtrates sei aber auch eine Neuwahl des gesamten Stadtrates vorstellbar. Andreas Fischer erklärte als Vertreter der Stadt Zerbst bei gleicher Gelegenheit, die Entsende-Regel werde wegen ihrer "dramatischen Folgen für das demokratische wie auch verwaltungstechnische Funktionieren der Stadt Zerbst entschieden abgelehnt". Maximal eine Nachwahl von acht Stadtratsmitgliedern allein auf dem Territorium der 21 Ortschaften sei vorstellbar.

Die Innenexperten von CDU und SPD im Landtag berieten gestern über die Stellungnahmen. Holger Stahlknecht (CDU) erklärte anschließend auf Anfrage, der Innenarbeitskreis der CDU werde der Fraktion die vorgeschlagene Entsende-Praxis auch weiterhin empfehlen. Immerhin würde den 9 000 Einwohnern der betreffenden Zerbster Ortsteile ein "höheres Maß an Demokratie" zuteil: Sie wären im Stadtrat direkt vertreten. Eine Nachwahl von nur acht Mitgliedern sei rechtlich bedenklich, denn 8 zu 28 entspreche nicht dem Verhältnis der Bevölkerung (9 000 zu 15 000). Die Entsendung von 21 Ortsbürgermeistern allerdings auch nicht, räumte er ein. "Doch die Entsendepraxis ist rechtskonform, durchgeurteilt und daher anwendbar." Nachwahlen, wie sie der stellvertretende Zerbster Bürgermeister vorschlug, stünden vor "verfassungsrechtlichen Hürden, die die Gesamtreform ins Wanken bringen könnten".

SPD-Innenexperte Bernward Rothe erklärte, der SPD-Arbeitskreis habe "in dieser Frage keinen von dem der CDU-Kollegen abweichenden Standpunkt".