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Stadtrat Zerbst Touristischer Service jetzt mit Entgeltordnung

Von Antje Rohm 26.03.2010, 05:21

Der Zerbster Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch-abend eine Entgeltordnung für touristische Serviceleistungen und Leistungen der Tourist-Information für Dritte verabschiedet. Zerbst hat damit etwas weithin Einzigartiges.

Zerbst. Es gibt keine gesetzliche Grundlage und nach den bisherigen Zerbster Recherchen nichts vergleichbar Festgeschriebenes. Dennoch haben Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss bei der Prüfung der Jahresrechnung 2009 darauf hingewiesen, dass eine Entgeltordnung für die Zukunft mehr Rechtssicherheit bieten würde. Bei der Handhabung touristischer Serviceleistungen und der Leistungen der Zerbster Tourist-Information für Dritte. Anders als in vielen anderen Kommunen, in denen diese Bereiche von GmbH oder in freier Trägerschaft realisiert werden, ist der Tourismus in Zerbst der Stadtverwaltung angegliedert.

Die vom Stadtrat am Mittwoch mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossene Ordnung schreibt Entgelte zum Beispiel für Stadtführungen, für Führungen mit besonderen Inhalten, Aufwand und Leistungen – wie etwa die Nachtführungen – oder Serviceleistungen der Tourist-Information, wie den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, Souvenirs oder anderen Materialien fest. Enthalten sind die fällig werden-den Sätze für Eintragungen in das städtische Gastgeber- und Gaststättenverzeichnis.

Die Entgeltordnung berücksichtigt außerdem die jährlich von der Stadt veranstaltete und organisierte Gewerbefachausstellung mit den anfallenden Standgebühren oder auch dem Beitrag für den Ausstellerabend.

"Alles in dieser Entgeltordnung sind gängige Preise, die wir jahrelang in der Praxis getestet haben", sagt Viola Tiepelmann, Leiterin der Zerbster Tourist-Information. Es sind auch akzeptierte Preise, so ihre Erfahrung. "Veranstalter folgen auch gern, wenn wir etwa für eine Stadtführung wegen der besseren Machbarkeit zwei Stadtführerinnen anbieten", nennt sie ein Beispiel.

Die Zerbster sind zudem durchaus vergleichbare Preise. Das macht die Anlage zur Entgeltordnung mit dem Blick in die Region auf Entgelte für Stadtführungen deutlich.