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Hohe Nachfrage nach Kita- und Hortplätzen Grundschule im Ankuhn: Hortnutzung bleibt bestehen

Von Judith Kadow 12.08.2011, 04:30

Kulturamtsleiter Andreas Dittmann nutzte den jüngsten Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss, um die Mitglieder über die Schülerzahlen der Grundschulen zu informieren. Außerdem kam er auf die gestiegene Nachfrage nach Hort- und Kita-Plätzen in Zerbst zu sprechen, mit unerwarteten Konsequenzen für die Grundschule im Ankuhn.

Zerbst. Bereits im vergangenen Jahr fiel im Zerbster Stadtrat der Beschluss, die Grundschule im Ankuhn im Jahr 2012 zu schließen. Die Schüler werden in der Grundschule an der Stadtmauer weiter betreut.

Doch mit der Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst hat sich die Nachfrage nach Kindertagesstätten- und Hort-Plätzen von Eltern aus den Ortsteilen in Zerbst derart erhöht, dass nun in der Verwaltung beschlossen wurde, ein Gebäude der Grundschule im Ankuhn als Hort weiterzunutzen. "Dieser Schritt ist notwendig, um das Hortangebot der Grundschule an der Stadtmauer halten zu können", informierte Dittmann die Ausschussmitglieder.

Die Betriebserlaubnis ist bereits beantragt. Allerdings ist damit auch eine beschlossene Konsolidierungsmaßnahme nur zum Teil umsetzbar.

Ähnliche Bewegung wie bei der Unterbringung von Kita- und Hort-Kindern ist auch in der Wahl der Eltern für die Grundschulen zu verzeichnen. "Zum Zeitpunkt der Bildung der Einheitsgemeinde war aus den vorhandenen Geburtszahlen der Kinder keine Gefährdung einer unserer Grundschulen abzusehen", erklärte Dittmann die Ausgangslage. Diese Nichtgefährdung beruhte auf den Bedingungen, dass alle hier geborenen Kinder auch hier bleiben und alle in ihren jeweiligen Schuleinzugsbereichen eingeschult werden. "Nun ist allerdings der Fall eingetreten, dass das Schulamt des Landkreises allen Ausnahmeanträgen stattgegeben hat und im Falle der Grundschule Walternienburg für das kommende Schuljahr die Bildung einer Eingangsklasse nur mit Ausnahmegenehmigung möglich war."

Dort sind acht Schüler für die Bildung einer Eingangsklasse gemeldet. Es sind jedoch neun Schüler als Mindestgröße für eine Schuleingangsklasse vorgeschrieben oder die Grundschule verfügt insgesamt über mehr als 40 Schüler. Zweiteres ist in Walternienburg der Fall. Daher ist eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden.

Auf Grundlage der aktuellen Geburtszahlen, die Dittmann in einer Statistik austeilte, könnte die Grundschule Steutz im Schuljahr 2017/2018 ebenfalls unter die Grenze von neun Schüler fallen. Allerdings ist auch dann die Mindestanzahl von 40 Schülern pro Grundschule gewahrt.

"Ich möchte Sie mit dieser Information für dieses Thema sensibilisieren", gab Dittmann den Ausschussmitgliedern mit auf den Weg. Denn die Grundschulen und deren Schülerzahlen werden auch wieder ein Thema in der Haushaltsplanung sein. Es gebe erhebliche Unterschiede in den Zuständen der Grundschulen in den Ortsteilen.

Des Weiteren sei zu beachten, dass mit der freien Grundschule auf der Schloßfreiheit eine Schule im Stadtgebiet existiert, die ohne Einzugsbereich tätig ist. Dazu kommt das Vorhandensein einer Förderschule und die Tatsache, dass den Elternwünschen, Kinder außerhalb des Schuleinzugsbereiches unterzubringen, stattgegeben wird. "An diesem Verfahren sind wir als Kommune nicht beteiligt, aber es kann auch gar nicht anders sein, als den Eltern den Wunsch zu gewähren", fügt Dittmann hinzu.

Eine letzte Anmerkung Dittmanns war die Aussage von Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD), der an kleinen Schulen festhalten wolle, solange das möglich ist. "Die Frage ist allerdings, wie lange das geht", so Dittmann.