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Kreistag befasst sich mit Satzungsänderung über die Benutzung des Rettungsdienstes Notarztkosten: Kassen verweigern Zahlung

16.03.2010, 05:21

Der Streit um die gestiegenen Kosten für Notarzteinsätze beschäftigt auch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, weil er in seiner Satzung die Höhe der Pauschalen regeln muss.

Köthen/Zerbst (td/mz/uli). Der Kreistag wird sich auf seiner Sitzung am 25. März mit der 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes befassen. Dafür gibt es laut Bernhard Böddeker, der derzeit amtierender Landrat in Anhalt-Bitterfeld ist, zwei Gründe. Der eine besteht darin, dass die Entgelte alljährlich neu festgelegt werden. Dazu wird einmal jährlich überprüft, ob sich die erhobenen Benutzungsgebühren mit den tatsächlich entstandenen Kosten decken.

Grundlage für die Kalkulation, die der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes vornimmt, sind dabei immer die Kosten, die im Vorjahr entstanden sind sowie aktuelle Preisveränderungen. Wird nun der Rettungsdienst häufiger als geplant in Anspruch genommen, kommt es zur Unterdeckung, im entgegengesetzten Fall zu einer Überdeckung. Die Differenz wird letztlich durch eine Veränderung der Gebührensatzung ausgeglichen.

Ein zweiter Grund für die Satzungsänderung ergibt sich laut Böddeker aber zum ersten Mal und hängt damit zusammen, dass "erstmalig keine vollständige Einigkeit mit den Krankenkassen über die Preise für die notärztliche Versorgung erzielt werden konnte". Zum Hintergrund erklärte Böddeker am Donnerstag auf Anfrage im Kreis- und Finanzausschuss, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) davon ausgeht, dass die Notarztkosten stark gestiegen seien. Die Krankenkassen aber die Ansicht vertreten, dass sei überproportional hoch.

Bezogen auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld bedeutet das, dass in den Verhandlungen 344 335 Euro strittig sind, die die Kassen nicht zahlen wollen. In einem Schiedsverfahren, das von den Krankenkassen flächendeckend für ganz Sachsen-Anhalt geführt wird – was das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für einen solchen Fall einräumt –, soll nun geklärt werden, welche Auffassung sich durchsetzt. "Der Streit kann dauern", so Böddeker. Denn es sei anzunehmen, dass die Sache noch vor dem Verwaltungsgericht landet. Für den Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes (im Unterschied zur Luftrettung, Träger ist das Land) wird es dann problematisch, wenn die Kassen Recht bekommen und die erhöhten Notarztkosten nicht bezahlen müssen. Dann bliebe theoretisch der Landkreis auf den Kosten sitzen, weil der Gesetzgeber für einen solchen Fall bisher keine eindeutige Regelung getroffen habe, erläuterte Böddeker.

Da die 3. Änderung zur Satzung am 1. Mai 2010 in Kraft treten soll, haben sich die Beteiligten in Sachen Notarztkosten auf einen Kompromiss geeinigt. Die bisherige Pauschale für den Notarzteinsatz soll von 96 auf 100 Euro erhöht werden. Die Forderung der KV lag allerdings weit darüber. Auch bei einigen anderen Benutzungsentgelten ergibt sich ab 1. Mai eine Veränderung, wobei die Kosten pro Einsatzkilometer weiterhin bei zwei Euro liegen.

Dazu heißt es in der Beschlussvorlage für den Kreistag: "Die Kostenträger erkennen vorläufige Plan- Gesamtkosten für das Jahr 2010 in Höhe von 7,2 Millionen Euro an." Diese setzen sich wie folgt zusammen: rund 5,1 Millionen für die DRK-Arbeitsgemeinschaft als Leistungserbringer, 863 076 Euro für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und rund 1,3 Millionen Euro für den Landkreis, der als Träger die Rettungsleitstelle betreibt.

Zieht man die Überdeckung ab, die sich zum 31. Dezember 2009 voraussichtlich angehäuft hat (238 290 Euro), müssen 2010 Einnahmen von rund sieben Millionen Euro aus Benutzungsentgelten erzielt werden. Gerechnet wird unter anderem mit 8600 Notarzteinsätzen und 15 500 Einsätzen des Rettungstransportwagens. Insgesamt rechnet der Landkreis mit 38 400 Einsätzen. Darauf basierend werden die einzelnen Pauschalen berechnet.

Die Veränderungen zum Vorjahr ergeben sich laut Böddeker daraus, dass die Notarzteinsätze teurer geworden sind, die Zahl der Einsätze sich insgesamt erhöht hat und in Radegast nun eine 12-Stunden-Rettungswache vorgehalten wird, die zum Jahreswechsel von Zörbig hierher in ein neues Domizil umgezogen ist.