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Angestellte einer Bank zu Haft verurteilt

Von Thomas Steinwerk 20.12.2011, 04:26

Köthen/Dessau l Eine ehemalige Angestellte der Volksbank Köthen wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten unter anderem wegen Untreue, Urkundenfälschung und Computerbetrugs verurteilt. Die achte große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Dessau sah es als erwiesen an, dass Kathrin W. zwischen Juni 2003 und April 2008 Volksbank-Kunden um insgesamt 825000 Euro schröpfte. Die meisten Opfer, darunter sogar W.\'s Schwester, wurden erst auf den Verlust fünf-, in einem Fall sechsstelliger Summen aufmerksam, als W.\'s Manipulation durch Zufall in einem Fall aufflog und die Bank daraufhin Recherchen einleitete. Mit einem Teil des Geldes bedachte W. Kunden und Bekannte. Ihr Ex-Mann erhielt 114000 Euro, ihr heutiger 30000. 110000 Euro strich W. selbst ein. Ein Rätsel ist der Verbleib von 440000 Euro.

Erklärungen, wonach W. Leuten teils fünfstellige Summen habe zukommen lassen, damit die einen Bausparvertrag abschließen oder Sparlose kaufen konnten, hielt Staatsanwalt Ralf Leifermann für wenig glaubwürdig. Er hatte einen anderen Verdacht: "Sie haben das Geld mündelsicher angelegt."

Richterin Sigrun Baumgarten sah das ähnlich, ließ die persönliche Bereicherung bei der Urteilsbegründung indes außen vor, weil sie bei den meisten von W. begangenen Straftaten ohnehin keine Rolle spielt. Als strafverschärfend wertete sie das gewerbsmäßige und planmäßige Vorgehen über lange Jahre und den sehr hohen Gesamtschaden.

W.\'s Verteidigerin hatte zwei Jahre sechs Monate für angemessen gehalten und warf neben der Vorstrafenfreiheit ihrer Mandantin deren (in strafrechtlicher Hinsicht) seit 2008 tadelloses Verhalten in die Waagschale.

Ralf Leifermann, von der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Staatsanwaltschaft Halle, präsentierte eine andere Einschätzung: Die Bank sei nicht in der Lage gewesen, die Manipulationen zu entdecken.

"Für uns war das ein ganz neuer Fall", räumte Volksbank-Vorstandschef Otto Klingbeil ein. W. habe das EDV-System "völlig ausgetrickst." Schaden sei den Kunden nicht entstanden, man habe alle Differenzen beglichen. Die Volksbank hat alle gegen W. außerhalb des Strafrechts geführte Prozesse gewonnen, aber laut Klingbeil keinen einzigen Euro von W. gesehen.