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Fragen, Hintergründe, Antworten Neue Perspektiven für St. Nicolai in Zerbst?

Von Thomas Drechsel 21.12.2011, 04:19

In der Kirchenruine St. Nicolai könnte eine Schulsporthalle eingerichtet werden. Die ungewöhnliche Idee stößt auf Gegner und Fürsprecher. Grundsätzlich besteht weiterer Informationsbedarf, wie auch aus der Position des Förderkreisvorsitzenden Walter Tharan hervorgeht.

Zerbst l Walter Tharan, Vorsitzender des Förderkreises St. Nicolai Zerbst e. V., informiert über seine Position zum Projekt einer Schulsporthalle. Auf Anregung der Volksstimme nimmt der Projektkoordinator Andreas Dittmann zu den aufgeworfenen Fragen direkt Stellung. Hier die Erklärungen der beiden.

Walter Tharan: Nachdem schon seit einiger Zeit unbestätigte Informationen eingingen, hat am 6. Dezember Herr Dittmann den Vorstand von dem Vorhaben informiert, im Innenraum der Nicolaikirche eine Turnhalle zu bauen. Die für das Projekt sprechenden Argumente wurden ausführlich dargestellt, es gibt aber auch solche, die nicht dafür sprechen.

Die Entscheidung für ein Vorhaben setzt seine Sinnhaftigkeit und seine Nachhaltigkeit voraus, damit auch den Vergleich mit anderen Lösungen der Aufgabenstellung. Erst danach sind die Finanzierbarkeit und die Art der Ausführung/Fachplanung wichtig. Wegen der Beschränkung der Hauptfläche (Spielfeld) durch Turmriegel, Nordmauer und südliche Arkadenreihe ist nur eine bescheidene Halle möglich, die kein großes Spielfeld aufweist und keinen Platz für Zuschauer hat. Stattdessen sind Gefährdungen durch die umgebende historische Bausubstanz gegeben und Vorkehrungen gegen mutwillige Beschädigungen zu treffen. Zweckmäßiger und größer könnte man die Halle auf einer der vielen freien Flächen innerhalb der Stadt errichten.

Andreas Dittmann: Die Idee einer Zweifeldschulsporthalle knüpft an einem unmittelbar bestehenden Bedarf an. Die vorgeschlagene Halle lässt im Trainingsbetrieb Handball und auch Hallenfußball zu. Für Basketball und Volleyball bestehen Wettkampfmaße. Für Wettkämpfe in Hand- und Fußball stehen mit der Sporthalle zur Jannowitzbrücke und der Sporthalle der Ganztagsschule Kapazitäten zur Verfügung. Das besondere an der Nutzungsidee ist, dass städtebauliche Impulse mit dem Sportflächenbedarf und der Standortsicherung für das Gymnasium Francisceum einhergehen.

W. Tharan: Nach der Einbeziehung der Öffentlichkeit (Volksstimme vom 20. Dezember) veranlasst mich das zu einer persönlichen Stellungnahme, dagegen sind die Meinungen im Verein geteilt. Im neuen Projektentwurf für die Nicolaikirche fehlen die Überlegungen zu den ständig notwendigen denkmalpflegerischen Erhaltungsmaßnahmen an der historischen Bausubstanz. Es entstehen Verpflichtungen für ein halbes Jahrhundert, die zwingend sind. Wer soll für sie verantwortlich sein und sie finanzieren? Aus der Nutzung des Innenraumes entstehende Geldmittel (Pacht) müssten für die Erhaltung und Sicherung der historischen Bausubstanz verwendet werden.

Übernimmt die Kirchengemeinde als Eigentümerin diese Verpflichtungen oder der Verein aufgrund neuer vertraglicher Vereinbarungen? Zudem wären 3 Hausherren (Kirchengemeinde, Hallennutzer und Förderverein) am Gebäude nicht denkbar. Die Erhaltung des historischen Baukörpers wird nach Einbau einer Halle nicht einfacher, sondern schwieriger sein (Befahrbarkeit des Innenraumes, Technikeinsatz, Gerüstbau, ...). Ein gemeinnütziger Verein, der ehrenamtlich und limitiert durch seine momentane Leistungsfähigkeit tätig ist, sollte sich in diese Verantwortung nicht begeben, er könnte allenfalls Hilfsdienste wie ein normaler Förderverein leisten. Diese Aufgabe müsste unmittelbar beim Gemeindekirchenrat verbleiben.

A. Dittmann: Mit dem Einbau einer Sporthalle in die Kirche gehen umfangreiche Sicherungen an den Säulen, am Mauerwerk einher. Das ist der Mehraufwand, der mit mehr als 2 Mio. Euro kalkuliert wird und im Rahmen des Projektes durch die Einwerbung zusätzlicher Fördermittel bewältigt werden soll. Sicherungsschritte in diesem Umfang waren bisher nicht möglich und werden sich positiv für die darüber hinaus notwendigen Erhaltungsaufwendungen auswirken. Auf die Zuständigkeit für den Kirchenteil von den Geschäftsführern der SALEG angesprochen, antwortete Kirchenpräsident Liebig, dass er hier auch künftig die Kirche und damit auch die Landeskirche in der Verantwortung sehe. Insofern ist sicher auch eine Verlagerung von unmittelbaren Bauzuständigkeiten vom Förderverein auf die Landeskirche absehbar. Hierfür wurde auch vertraglich zwischen Landeskirche und Förderverein eine Handlungsoption ergänzt. Dass sich damit der Charakter der Aufgabenstellung für den Förderverein ändert, wurde auch in der Vorstandssitzung diskutiert. Hier konnte ich eine mehrheitlich positive Aufnahme feststellen. Letztlich entlastet dies auch den Vorstand des Fördervereins. Das Wirken als Förderverein beim Erschließen von Zuschüssen, Förderquellen und Sammlungen ist jedoch kein Hilfsdienst, sondern eine sehr wichtige Aufgabe.

W. Tharan: Der Verein hatte seit der Herstellung des Geläutes 2007 das Ziel, "die Nicolaikirche zu einer Freiluftkulturstätte für die Stadt und die Region" zu entwickeln. Zur Beschaffung der Eigenmittel für Förderprojekte waren Veranstaltungen im Kirchenschiff vorgesehen. Nach der Beschaffung eines Orchesterzeltes und von Bestuhlung waren in Zusammenarbeit mit Konzertagenturen ab 2012 weitere Veranstaltungen im Kirchenschiff vorgesehen, um die Einnahmen für die Eigenanteile der Förderprojekte zu vergrößern. Die Zielstellung müsste aufgegeben werden.

A. Dittmann: Die Vielfalt von Veranstaltungen im Schlossgarten, im Schloss, der Stadthalle, in den Kirchen ist schon jetzt groß. Zum Teil führt dies zu verhaltenen Besucherzahlen. Damit steht jede Veranstaltung unter dem Risiko der Refinanzierung. In besonderem Maße trifft dies auf Freiluftveranstaltungen zu. Erlöse für den Erhalt der Kirche sind aber erst nach Abzug aller Veranstaltungskosten zu erzielen. Die Risiken sind nicht unerheblich. Auch Konzertagenturen treten nicht als Förderer auf. Das erleben wir gerade bei kurzfristigen Konzertabsagen in der Stadthalle unmittelbar, wenn der Kartenvorverkauf nicht die Erwartungen von Agenturen deckt. Die in diesem Jahr beschaffte Ausrüstung für Veranstaltung kann aber trotzdem genutzt werden, auch das wurde im Vorstand des Fördervereins diskutiert. So könnte die Ausrüstung im Umfeld der Kirche oder auch andernorts eingesetzt werden, um Erlöse für den Erhalt des Kirchenbaus einzuspielen.

W. Tharan: Es würden keine öffentlichen Veranstaltungen in der Nicolaikirche mehr stattfinden, damit dürften ihre identitätsstiftende Bedeutung für Zerbst, wie sie vielfach sichtbar wurde und das allgemeine Interesse abnehmen. Der Normalbürger sieht sie nur noch von außen, bei geführten Besichtigungen kann man von einem erhabenen Raumeindruck nur noch in der Vergangenheitsform sprechen. Die Gruft in der Mitte des Kirchenschiffes würde überbaut und ein sanierter Pfeilerstumpf müsste beseitigt werden.

A. Dittmann: Das ist so nicht richtig. Die Planungsidee sieht eine Öffnung des Chores vor, um gerade außerhalb von Führungen in das Gebäude zu treten. Hier soll auch über die Verzahnung mit der Planung zur Schleibankgestaltung auch eine abgestimmte Wegeführung hergestellt werden. Mit dem Einbau des Glockengeläuts hat die Stadt ihre Stimme wieder zurück erhalten, so wurde es bei der feierlichen Einweihung des neuen Geläuts betont. Daran ändert sich nichts und die Kirche bleibt weiterhin ein markantes Wahrzeichen der Stadt Zerbst/Anhalt. Dass hierbei perspektivisch auch an den Mittelturm und das Dach zu denken ist, wurde in der Empfehlung der Oberen Denkmalschutzbehörde, also des Kultusministeriums deutlich. Grundsätzlich wird die geplante Maßnahme mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Zur Aussage, dass die Erhabenheit des Gebäudes verloren ginge, ist zu sagen, dass man hier erst am Anfang der Planung steht. Die Umsetzung wird noch viele interessante Lösungsansätze bringen.

W. Tharan: Es ist nicht akzeptabel, dass der Verein, bisher initiativ und selbstständig handelnd, verantwortlich und Träger aller denkmalschützerischer Maßnahmen in Höhe von fast 3 Mio. Euro, in die Konzeptentwicklung nicht eingebunden wurde. Zudem ist das Vorhaben öffentlich zu behandeln, sobald die Stadt als Körperschaft beteiligt ist.

A. Dittmann: Hier besteht ein besonderes Spannungsfeld. Die nun verfolgte Idee einer nachhaltigen Erschließung und Nutzung baut aber auf eine gemeinsame Beratung des Fördervereins, der Landeskirche, der Kirchengemeinde und der Stadt Zerbst/Anhalt vom 14. Dezember 2010 auf. Damals hatte der Kirchenpräsident einvernehmlich die Aufgabe übernommen, aufbauend auf der Idee einer Schulnutzung Thomas Meyers nach realisierbaren Nutzungsoptionen zu suchen. Dass dann seitens der Landeskirche zunächst die Realisierbarkeit einer solchen Idee sehr kritisch hinterfragt wurde und zwischen Kirchenpräsident als Ideengeber und Landrat als potenziellem Hauptnutzer eine Phase der Prüfung vereinbart wurde, sollte nicht überstrapaziert werden. Jetzt, wo es berechtigte Aussichten auf Realisierbarkeit gibt, gibt es keine Alternative als die öffentliche Diskussion.