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Abfallwirtschaft Kreiswerke übernehmen das Abfall-Geschäft komplett

Von Thomas Drechsel 29.05.2010, 05:18

Ab 2011 soll im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine neue, vereinheitlichte Abfallentsorgungsstruktur gelten. Zugleich sollen die Bürger im gesamten Landkreis mit gleichen Kosten belastet werden. Bislang gelten in den drei Altkreis-Gebieten die jeweiligen individuellen Gebühren und Entgelte. Die Abfallentsorgung, auch die Abrechnung gegenüber den Bürgern und Gewerbetreibenden, wird nun komplett der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH (Abikw) übertragen.

Zerbst/Köthen. Ab Januar 2011 soll es in Anhalt-Bitterfeld einheitliche Verfahren und Entgelte zur Abfallentsorgung geben. Die Kreisverwaltung hat am Donnerstag die insgesamt vier Satzungs-, Vertrags- und Regelwerke zu diesem Thema vorgestellt. Die neue Struktur "übernimmt alle guten Eigenschaften der Regelungen aus den drei Altkreisgebieten", versprach Abfallwirtschaftsamtsleiter Peter Baumhacker.

Die Grundzüge der Abfall-entsorgung bleiben erhalten. Der Haushaltsrestmüll (schwarze Tonne), die blaue Wertstofftonne (Altpapier, Pappe, Kartonagen) und auch die braune Biotonne werden in den bereits bestehenden Zyklen entleert: Hausmüll und Biomüll im zweiwöchigen Wechsel, blaue Tonne alle vier Wochen. Ebenfalls fest im Entsorgungsumfang enthalten bleibt die Sperrmüllabfuhr, die Elektro-Altgeräteabfuhr (jeweils selbst anlieferbar oder per Abrufkarte zur Abholung bereitzustellen) und die zweimal jährliche Schadstoffannahme am Spezialfahrzeug.

Neu wird das Vertragsverhältnis der Bürger zum Entsorger. Bislang war der Landkreis direkter Partner. Er beauftragte Firmen mit den Entsorgungsleistungen, ließ sich die Kalkulationen vorlegen und goss diese in eine Gebührensatzung. Neuerdings sind die Kreiswerke (Abikw) durch einen Konzessionsvertrag direkt zuständig für diese Leistung des Landkreises. Er hat sie quasi abgetreten. Daraus folgt eine Kalkulation der Kosten und deren Abrechnung gegenüber den Bürgern (besser: den Grundstückseigentümern) direkt durch die Abikw. Dies geschieht mittels Jahresrechnung, mit der dann keine Gebühr mehr eingefordert wird, sondern ein Entgelt. Künftig wird quartalsweise, jeweils zum ersten Werktag des beginnenden Quartals, ein Viertel des Jahresentgeltes eingefordert. Früher wurde jeweils die Hälfte der Jahresgebühr zur Mitte des ersten und des dritten Quartals vom Landkreis eingefordert.

Das Verhältnis zwischen den Bürgern (Grundstücksbesitzern) und den Abikw ist folglich neuerdings ein zivilrechtliches, ähnlich dem Wartungsvertrag für die Heizung im Haus, die ja ebenfalls zu zyklischen Leistungen führt. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für nahezu alle Belange der Abfallwirtschaft werden die Abikw beispielsweise auch die Abfallberatung eigenständig vornehmen. Zu dem Zweck soll im alten Zerbster Landratsamt ein Büro mit Beratungspersonal eingerichtet werden.

Mit der neuen Abfallentsorgungsstruktur endet das kostenlose Modellprojekt "Biotonne". Diese wird regulär eingeführt und entgeltpflichtig. Wer seine Bioabfälle selbst kompostiert, braucht keine Biotonne, folglich auch kein Entgelt dafür zu entrichten. Er muss jedoch die Kompostierung auf geeignete Art nachweisen. Wer die Biotonne hat und behält, kann im Frühjahr und Herbst zusätzlich zur Tonne große Mengen Verschnitt kostenlos zur Abholung ablegen.

Die Entscheidung, welche Rest- und welche Biomüllmenge pro Kopf und Monat wohl anfällt, trifft der Kunde (der Haushalt als Grundstücksbesitzer oder der Vermieter) gegenüber den Abikw individuell. Er kann zwischen sechs Entgelt-Varianten wählen, bekommt eine entsprechende Rechnung und die entsprechende Anzahl Banderolen.

Ein Beispiel: Ein zweiköpfiger Haushalt hat bislang alle sechs Wochen seine 120-Liter-Restmülltonne zur Leerung bereitgestellt. Die Bioabfälle wurden kompostiert. Der Haushalt hat folglich 960 Liter Restmüll pro Jahr – pro Person 480 Liter jährlich, also 40 pro Kopf und Monat. Dieser Haushalt würde Variante 2 des Volumenentgelts (siehe Info-Kasten) wählen. Er würde eine entsprechende Anzahl Banderolen bekommen. Reichen sie nicht, kann er welche nachkaufen. Auf der Jahresrechnung würden 79,68 Euro Personengrundentgelt (12x2x3,32 €) sowie 40,32 Euro Volumenentgelt (12x2x1,68 €) stehen. Nach alter Zerbster Gebühr würde dieser Haushalt 77,30 Euro Grundgebühr und die Kosten von zehn Banderolen á 7,50 Euro fällig.