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Wie können Haus und Hof gesichert werden / Tipps der Jagdbehörde Wenn sich Fuchs und Hase im Vorgarten Gute Nacht sagen

Von Franziska Richter 15.09.2012, 05:16

Die Füchse kommen im Winter nachts in die Siedlungen, Rehe stolzieren durch Zerbster Parks und der Waschbär treibt bekannterweise sowieso schon sein Unwesen in Gartenanlagen. Was können Grundstücksbesitzer und was dürfen sie tun, um sich zu schützen? Wo sind rechtliche Grenzen?

Zerbst l Auch in Zerbst findet sich Wild in der Stadt. Füchse, Rehe und Waschbären zieht es in die Nähe menschlicher Behausungen, denn hier ist es windgeschützt, kein Jäger schießt und ab und zu liegt auch noch eine "leckere" Mülltüte im Gebüsch.

"Im Winter kommen die Füchse nachts in die Stadt", berichtet Hans-Joachim Hoe-rich als Mitglied der Jägerschaft Zerbst. Für diesen Winter könnte man mit weniger häufigem Besuch von Füchsen spekulieren, meint er. Da es in diesem Jahr relativ viele Mäuse gäbe, ist die Chance hoch, dass der Fuchs bereits auf Feld und Wiese genug Nahrung findet. Fast sicher aber kann der Besuch des Hasen im Stadtgebiet ausgeschlossen werden. "Die Karnickel sind bei uns fast ausgestorben", erklärt Jäger Hoerich. Die Tiere leiden dauerhaft an der Kaninchenkrankheit Myxomatose.

Wer Müll ins Gebüsch wirft, schafft sich Probleme selbst

Dagegen ist umso präsenter der Waschbär. Er treibt sich am Alten Teich herum und besiedelt den Raum der Nuthe entlang. "Ein Angler hat mal Brot in seinem Garten zum Trocknen aufgehängt, schwupps war es weg", berichtet Hoerich über eines der unzähligen Beispiele von Waschbär-Besuch in Zerbst. Das Kuriose an den Tieren: "Sie heben richtig die Deckel der Mülltonnen hoch und bedienen sich", weiß der Jäger.

Deshalb ist das Problem von Wildtieren im Stadtgebiet oft selbst geschaffen. "Es sollte versucht werden, Wildtiere nicht durch Abfälle, zum Beispiel Komposthaufen oder an Mülltonnen, anzulocken", empfiehlt Rüdiger Rochlitzer von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Komposthaufen und Abfalltonnen sollten daher ihren Platz nur im umzäunten Garten haben. Wer Speisereste und Gartenabfälle einfach ins Gebüsch schmeißt, der lockt auch Ratten an, betont Rochlitzer ebenfalls und fügt an: "Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch illegale Müllentsorgung."

Dichte Zäune sollen springende Wildschweine abhalten

"Mit Wildschweinen haben wir in Zerbst eigentlich kein Problem, da ist der Jagddruck zu groß", erklärt Hans-Joachim Hoerich weiter. Kommt es jedoch im Einzelfall zum ungebetenen Besuch des Schwarzwildes auf dem eigenen Grundstück, empfiehlt die Jagdbehörde sogar einen Zaun von 1,50 Metern Höhe, der auch mindestens 40 Zentimeter tief in die Erde eingegraben werden soll. "Auch Füchse können klettern und selbst Wildschweine können springen", so Rochlitzer von der Jagdbehörde. Zäune sollten nochmals auf Löcher abgesucht werden, Betonfundament beim Zaun und Wühlstange sind weitere Schutzmaßnahmen. Zum kurzzeitigen Schutz von Flächen empfiehlt die Jagdbehörde auch elektrische Weidezäune, natürlich mit Warnschildern. Ein cleverer Zusatz sind handelsübliche Duftstoffpräparate.

Wildschweine können aggressiv gegenüber Hunden werden

Vor Fuchs, Wildschwein und Co. selbst ist jedoch jede Angst unbegründet. Grundsätzlich, so die Jagdbehörde, sei der Landkreis aktuell frei von Seuchen oder Tollwut, deren letzter Fall im Jahr 1994 gemeldet wurde. Auch die Gefahr der Infektion des Fuchses mit dem kleinen Fuchsbandwurm wird überschätzt. Wildschweine sind in der Begegnung von jeher scheu, können sich nur angesichts eines Hundes direkt von ihnen bedroht fühlen und aggressiv werden.

In der Stadt darf nur der Kammerjäger die Jagd ausüben

Grundsätzlich sind Wildtiere wie Wildschwein, Reh, Fuchs oder Waschbär laut Gesetz herrenlos, das heißt, sie unterliegen dem Jagdrecht. Das Jagdausübungsrecht und damit das alleinige Aneignungsrecht liegt beim Jagdausübungsberechtigten. Aber: "Wir dürfen in der Stadt nicht schießen." Darauf weist Jäger Hoerich hin. "Es ist einfach viel zu gefährlich für die Anwohner, in der Stadt zu schießen." Einzig einem Kammerjäger - einen gibt es in Güterglück - sei es erlaubt, über seine Gewerbegenehmigung auch Tiere in der Stadt zu schießen. Die Jagdbehörde ist auch nicht dafür zuständig, in besiedelten Bereichen in die Wildpopulation einzugreifen.

Jäger greifen nur in absoluten Notfällen ein

Nur in ganz großen Ausnahmefällen können Jäger eingreifen, "aber da muss man sich wirklich 100-prozentig sicher sein, dass niemand zu Schaden kommt", so Hoerich. Und dann muss eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen - ein Wildschwein auf dem Kinderspielplatz oder ein verletztes Reh auf der Straße. Ordnungsamt, Polizei oder Einsatzleitstelle des Land-kreises können dann gerufen werden.

Grundstückseigentümer kann frei über Wild verfügen

Kommen Marder, Fuchs, Kaninchen oder anderes Kleinwild zu Besuch in den heimischen Garten, darf der Eigentümer laut Landesjagdgesetz dieses fangen, töten und dann für sich behalten. Aber das nur als allerletztes Mittel und ohne dem Tier Schmerzen oder Leid zuzufügen, mahnt die Jagdbehörde an. Deswegen berät die Behörde auch selbst zum Aufstellen von Fallen (Infokasten).