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Rechtswissenschaftler Heiner Lück stellt neue Bedeutung des Zerbster Wahrzeichens vor Butterjungfer - völlig neue Interpretation?

Von Helmut Rohm 12.10.2012, 01:13

Muss künftig die Geschichte der Zerbster Butterjungfer neu geschrieben werden? Bekommt die goldene Figur auf dem Zerbster Markt eine neue historische Bedeutung?

Zerbst l Prof. Dr. Heiner Lück von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, sprach auf dem von der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Martin-Luther-Universität initiierten Kolloquium "Staat, Kirche und Gesellschaft Anhalts im Zeitalter der Konfessionalisierung" vom 19. bis zum 22. September in Zerbst (die Volksstimme berichtete) in seinem Abschlussvortrag über "Roland und Butterjungfer - Zeichen Zerbster Selbstbewusstseins und Identität".

"Dies ist ein Vortrag als Referenz an die ausgezeichnete Gastgeberstadt für unser wissenschaftliches Kolloquium", sagt dessen Organisator Heiner Lück. Seine teils neuen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, so Lück, basieren auf Studien zu den Rolanden und auf eigenen Forschungen, unter anderem zum Sachsenspiegel und zum Magdeburger Recht.

Unzweifelhaft stehe der Zerbster Roland auf dem Markt - einer der ältesten der 52 in Deutschland bekannten Rolande und als Figur aus Holz in Zerbst erstmalig 1385 urkundlich nachweisbar - wahrscheinlich für Zollfreiheit und Münzfreiheit. Möglicherweise bestehe auch eine Verbindung zum Zerbster Femegericht.

"Höchst interessant ist dessen berühmte Nachbarin, die als Butterjungfer bekannte Figur auf einer hohen Stange aus Holz", leitet Heiner Lück auf diese Zerbster Besonderheit über. Diese 60 Zentimeter hohe vergoldete Bronzeskulptur mit einer Kugel in der Hand entstand um 1647. Eine zweite Figur, die sich im Museum der Stadt Zerbst befindet, stammt bereits aus dem Jahr 1516.

Der oft wiedergegebenen Sage nach wird diese Figur mit dem Recht auf Verkauf von Butter, Käse und Eiern auf dem Zerbster Markt in Verbindung gebracht. Für die Verlagerung des Verkaufs vom außerstädtischen sogenannten Butterdamm ins Stadtinnere musste sie für jeden Schritt einen Goldtaler zahlen. Heiner Lück weist darauf hin, dass bei der bisherigen Deutung der Zusatz "Butter" allerdings erst um 1800 entstand. Seit 1403 hieß die Figur stets "Jungfer".

Lück nähert sich mit drei Fragestellungen einer neuen Deutung: Warum hält man eine solche Figur über Jahrhunderte so in Ehren, hat man sogar eine zweite Figur hergestellt, damit sie immer auf dem Markt präsent ist? Gibt es in der Bilderwelt des Mittelalters Parallelen? Gab es in Zerbst ein besonderes Ereignis um den Zeitpunkt der Erstaufstellung herum?

Als Kugel oder Ringe ausgefertigte Gegenstände in Verbindung mit Jungferndarstellungen sind historisch mehrfach nachweisbar, unter anderem im "Sachsenspiegel". Goldbecher stehen dabei für einen Teil des Erbes in abstrakter Darstellung und als teilbarer Gegenstand. Dies könne, erklärt Lück, als visuelle Lösung des abstrakten Rechtsobjektes Erbe gelten. Mit ein wenig Fantasie, so der Rechtswissenschaftler, "könne man die vermeintliche Butterkugel oder den angeblichen Geldbeutel der Zerbster Figur durchaus als zusammengesetzten goldenen Becher oder als goldene Kugel und damit als Symbol des Erbes erkennen".

Diese Deutung sei durch den "Sachsenspiegel" und das Magdeburger Recht untersetzt, nach denen die Frau "nicht Untertan des Mannes" sei, das Vermögen der Frau "vom Mann nur verwaltet" werde, welches nach dessen Tod wieder auseinanderfalle und an "weibliche Verwandte vererbt" werde. Damit könne man die Zerbster Jungfer-Figur als Darstellung damals geltenden Erbrechts in der Stadt Zerbst ansehen.

Historisch belegt ist, dass der Zerbster Rat 1375 das Magdeburger Recht in Zerbst durch eine sogenannte "Willkür" (Einschränkung oder Erweiterung) für die praktische Umsetzung des Erbvorganges konkretisierte. Die auf dem Markt stehende Jungfer-Figur sei damit ein Zeichen für die rechtliche Autonomie von Zerbst. Die Kugel in der Hand ist Symbol für die "Gerade" (Erbe).

Auch anderswo, so Heiner Lück, gibt es bis heute "Gegenstände unter freiem Himmel, die erbrechtliche Zusammenhänge präsentieren", zum Beispiel eine Keule in Jüterbog.

Erst, als in späteren Jahrhunderten diese erbrechtlichen Fragen nicht mehr relevant waren, "haben die Zerbster für ihre Jungfer die liebevolle Legende der Butterjungfer geschaffen", schließt Heiner Lück seine Deutung ab.

Und etwas spaßig schiebt er nach: "Heute dokumentieren große Versorger, unter anderem an Autobahnraststätten, mit ihrem Symbol auf hoher Stange ihr Verlangen, Kaufverträge abzuschließen".