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Experte: Tiere unterstehen Bundesnaturschutzgesetz Zerbster entdeckt Wespennest so groß wie ein Medizinball

Von Mike Fleske 15.10.2012, 03:24

Zerbst l Einen überraschenden Fund machte dieser Tage Thomas Erxleben aus Zerbst. Er ist vor einigen Monaten gemeinsam mit seiner Verlobten Doreen Sieling und dem zweijährige Sohn Lukas in sein neues Eigenheim gezogen. "Wir wollten einen Zwischenraum in der Garage entrümpeln und entdeckten ein Wespennest", sagt Erxleben.

Er steigt einige Stufen einer Leiter empor und öffnet vorsichtig eine kleine Holztür. Unter der Decke der kleinen Kammer hängt das Wespennest von der Größe eines Medizinballs. Etwa 50 mal 70 Zentimeter ist es groß. "Die Wespen haben uns bislang allerdings nicht gestört", meint Erxleben.

Was für den Laien ein erstaunliches Naturphänomen ist, lässt Experten kalt. "Für Fachleute ist das nichts Besonderes", sagt Andreas Rößler, Leiter des Amtes für Naturschutz, Forsten und Abfallwirtschaft in Anhalt-Bitterfeld. Die Größe des Nestes ist das Ergebnis eines ganz gewöhnlichen Ablaufes in der Natur. "Nach der einmaligen Befruchtung legt die Wespenkönigin permanent Eier in die Waben", so Rößler. Dadurch erhöhe sich die Zahl der in dem Nest lebenden Tiere. Allerdings kann er für den Dachboden von Thomas Erxleben Entwarnung geben. "Der Höhepunkt der Entwicklung ist erreicht und die Tiere werden bald absterben. Die Königin fliegt davon und gründet im nächsten Frühjahr woanders ein neues Volk", erläutert Rößler. Nachdem die Wespen das Nest verlassen haben, könne es abgenommen werden.

Was dann damit geschieht, liegt im Ermessen des Hausbesitzers. "Er kann es als Souvenir aufheben oder einem Biolehrer als Anschauungsmaterial für den Unterricht zur Verfügung stellen", nennt der Amtsleiter zwei Möglichkeiten.

Anders verhält es sich, solange die Tiere noch leben. Das Bundesnaturschutzgesetz besagt, dass Wespen dem allgemeinen Schutz unterliegen und nicht ohne vernünftigen Grund bekämpft werden dürfen. "Ein vernünftiger Grund liegt zum Beispiel bei Allergikern vor oder wenn sich das Nest an oder in einem Kindergarten, Krankenhaus oder Altenheim befindet", so Rößler. Auch könne die Entfernung im Einzelfall erlaubt werden. "Wichtig ist, dass sich die Betroffenen bei uns melden." Ansprechpartner sind Heike Köhler unter (03496)601327 und Günther Röber unter (03496)601318.

Was aus dem Wespennest wird, weiß Thomas Erxleben noch nicht. Er wartet erstmal ab, bis die Tiere verstorben sind.