Tipps, wenn es einmal gekracht hat Was tun am Unfallort?

26.02.2013, 04:54

1. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab! Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.

2. Sehen Sie nach dem Unfallgegner, gibt es Verletzte? Rufen Sie in diesem Fall immer den Notruf 112.

3. Auch bei Bagatellunfällen gilt: Hat der Unfallgegner zum Beispiel eine Alkoholfahne, keine Papiere dabei oder ist etwas unklar, den Polizeiruf 110 wählen.

4. Notieren Sie die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Beteiligten. Bei Hilfswunsch die Zentralnummer der Versicherer (08 00) 250 26 00 wählen.

5. Notieren Sie auch Namen und Adressen von Zeugen. Zeichnen Sie eine Unfallskizze und fotografieren Sie die Fahrzeuge von vielen Standpunkten aus.

6. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Verwenden Sie dazu den Europäischen Unfallbericht (unter www.versicherung-und-verkehr.de). Die Unterschrift ist kein Schuldanerkenntnis.

7. Sie müssen eine Schuld vor Ort nicht eingestehen, auch nicht der Polizei gegenüber.