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Straßenausbau-Gebühren Bürger gegen Stadt: Es geht ums Prinzip

Seit rund vier Jahren streiten sich Anwohner in Reform und die Stadt um
1250 Euro. Im nächsten Monat geht die juristische Auseinandersetzung in
die nächste Runde.

Von Peter Ließmann 10.04.2014, 03:18

Magdeburg l Wer gegen eine Verwaltung klagt, muss viel Geduld haben - jahrelange Geduld. Diese haben eine Gruppe von Klägern in der Reformer Hahnemann- und Hagedornstraße. "Uns geht es nicht um das Geld, sondern ums Prinzip", sagt Volker Jörn. Der Streitwert liegt bei 1250 Euro, das Prinzip, das Volker Jörn meint, ist ein Bescheid der Stadt Magdeburg über genau diese Summe. 2010 war er den Anwohnern der beiden Straßen von der Stadt zugeschickt worden.

Dagegen legten sie Einspruch ein. Am kommenden 7. Mai, fast vier Jahre später, soll die Sache vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden werden. "Wir sind gespannt", kommentiert Jörn den Termin. Im vergangenen November hatte das Gericht den Klägern noch mitgeteilt, dass der Termin noch offen sei, wegen Umstrukturierungsmaßnahmen am Gericht, so die Begründung.

Die Kläger aus der Hahnemannstraße gehen aber zuversichtlich in die Verhandlung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Sie haben die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Stadt Magdeburg gewonnen.

Worum ging es? Die Hahnemann- und die Hagedornstraße waren 1997 von der Stadt saniert worden, ein neuer Straßenbelag und neue Bürgersteige wurden installiert. Den Anwohnern sei damals mitgeteilt worden, dass sie sich nicht an den Kosten zu beteiligen hätten und dass für den Ausbau auch Fördermittel zur Verfügung stünden. Die Anwohner freuten sich über ihre neue Straße - rund 12 Jahre lang.

Dann flatterte ihnen plötzlich der besagte Gebührenbescheid ins Haus. 1250 Euro seien anteilig für den Ausbau zu bezahlen. Grundlage sei die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Magdeburg. Der Bescheid sei möglich, da die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen sei. Es fehlten noch die zum Projekt gehörenden Laternen. "Uns hatte man lange vorher mitgeteilt, dass die Maßnahme abgeschlossen ist", sagt Volker Jörn. Man habe noch versucht, mit der Stadt zu verhandeln, auch wurden der Bauausschuss des Stadtrats informiert, allerdings vergebens. Die Stadt blieb (und bleibt) bei ihrer Rechtsauffassung.

Und da es den Anwohnern ums Prinzip geht, begaben sie sich auf den Klageweg vor das Verwaltungsgericht. Die Klage war erfolgreich. Das Gericht folgte der Auffassung der Kläger, dass die eigentliche Ausbaumaßnahme für die Straßen abgeschlossen sei, die besagten Laternen nicht dazugehörten und dass der Gebührenbescheid darum zurückzunehmen sei.

Zwischenzeitlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall aus Bayern entschieden, dass Gebühren für Straßenausbaumaßnahmen den Anliegern "zeitnah" in Rechnung zu stellen seien. Passiere das nicht, würden die Gebührenbescheide unwirksam. "Unsere Gebührenbescheide kamen erst nach 12 Jahren, darum denken wir, dass dieses Bundesgerichtshof-Urteil voll und ganz auch auf uns zutrifft", sagt Volker Jörn.

Die Stadt sieht das anders und ging in die Berufung. Und, wie gesagt, am 7. Mai soll die Verhandlung stattfinden. "Wir hoffen, dass dann die Sache zum Abschluss kommt, lange genug gedauert hat sie ja", blickt Volker Jörn dem Gerichtstermin entgegen.