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Schäden nach Unfall Unbekannter legt Gullydeckel auf Schiene

Von Martin Rieß 20.05.2014, 13:42

Magdeburg. Ein Gullydeckel hat am Dienstagmorgen zu schweren Schäden an einer Straßenbahn und einer Haltestelle gesorgt. Wie die Polizeidirektion Nord in Magdeburg mitteilt, meldeten das örtliche Nahverkehrsunternehmen Magdeburger Verkehrsbetriebe MVB kurz vor zwei Uhr den Schaden. Auf dem Breiten Weg, Höhe der Haltestelle Katharinenturm, hatte ein der Polizei bislang unbekannter Täter das etwa 35 mal 20 Zentimeter großes Metallgitter auf die Gleise gelegt.

Eine herannahende Bahn schleuderte den massiven Deckel gegen den Bordstein des Haltestellenbereichs. Dieser, sowie die Frontschürze der Straßenbahn wurden stark beschädigt. Personen kamen nicht zu Schaden.

Die Polizei bittet Zeugen des gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr, sich unter Telefon 0391-546 1091 zu melden. Weiterhin bittet die Polizei, den Notruf zu wählen, wenn Zeugen ähnliche Beobachtungen machen.

Zum gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr heißt es im Paragrafen 315 des Strafgesetzbuches, dass ein solcher Fall unter anderem gegeben sei, wenn Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt würden "und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" würden. Vorgesehen ist für ein solches Vergehen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr werde fällig, wenn der Täter in der Absicht handelt, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Bei minderschweren Fällen, so der Gesetzgeber, sind allerdings auch geringere Freiheitsstrafen oder Geldstrafen möglich.

Die Regelungen zum gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr befinden sich im 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches, das unter der Überschrift "Gemeingefährliche Straftaten" steht.