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Nach Abriss-Verbot Ein Patt auf 25 Hektar RAW-Industriebrache

Mit dem Abriss-Verbot auf dem Gelände des ehemaligen
Reichsbahnausbesserungswerkes in Salbke steht eine neue Frage im Raum:
Was wird aus der 25-Hektar-Industrie- brache? Der Eigentümer spricht von
einem Patt.

27.06.2014, 03:20

Magdeburg l Derzeit liegen die Solarparkpläne für das ehemalige Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) in Salbke auf Eis - und das offenbar unabhängig von der Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts. Das bestätigte Rechtsanwalt Michael A. Mochner aus Görlitz. Der Jurist vertritt den Eigentümer, eine Beteiligungsgesellschaft aus Görlitz. Zusammen mit einem Berliner Investor wollte die Gesellschaft auf dem 25 Hektar großen Gelände in Salbke einen großen Solarpark errichten.

Grund seien die sinkende Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Eine Refinanzierung der zehn bis zwölf Millionen teuren Anlage (2,2 Megawatt) sei nicht mehr gewährleistet gewesen. "Verabschieden wollen wir uns von den Plänen aber noch nicht", so Mochner zur Volksstimme. Nun müsse man abwarten, wie der Markt sich entwickle.

Einen deutlichen Dämpfer hatten die Investorenpläne am vergangenen Dienstag erhalten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte den Abriss von denkmalgeschützten Bauten auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks in Salbke untersagt. Der Görlitzer Eigentümer forderte unter anderem eine denkmalrechtliche Genehmigung für den Abriss der baulichen Anlagen. Das Verwaltungsgericht hatte das mit dem Urteil (Aktenzeichen: 4 A 167/12 MD) abgewiesen. Derzeit prüft der Eigentümer, vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. "Wir befinden uns gerade in einer Pattsituation", so Mochner. Abreißen dürfe man nicht, also könne man auch das Solarpark-Vorhaben in seiner jetzigen Form nicht weiter planerisch vorantreiben.

Das Gericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gebäude auch durch Beschädigung durch eine Brandstiftung ihren Denkmalcharakter nicht verloren hätten. Der Eigentümer könne sich auch nicht auf eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Erhalts der Anlagen, darunter Industriehallen aus der Gründerzeit, berufen, heißt es in dem Urteil. Als Grund nannte das Gericht die Tatsache, dass bereits beim Erwerb des Grundstücks zu einem Kaufpreis von etwa 16 000 Euro der Sanierungsbedarf bekannt gewesen sein müsste.

Kritik an dem Solarpark kommt aus der Politik. Der Grünen-Stadtrat und Landtagsabgeordnete Olaf Meister fordert ein anderes Nutzungskonzept, mit dem ein Großteil der denkmalgeschützten Gründerzeithallen erhalten werden kann. "Ein ebenerdiger Solarpark ist an dieser Stelle städtebaulich unsinnig. Solaranlagen gehören auf die Dächer", sagte er. Für ihn seien gewerbliche, aber auch Wohnnutzungen vorstellbar.

Wie bei der Gerichtsverhandlung bekannt wurde, hätte die Landeshauptstadt 2008 ein Vorkaufsrecht gehabt. Das wurde damals abgelehnt, weil ein Erhalt des Geländes wirtschaftlich nicht tragbar gewesen sei. Auch Einzelhandelspläne des Investors wurden von städtischer Seite abgelehnt. An eine Wohnbebauung konnte ebenfalls nicht gedacht werden, weil der Boden als kontaminiert gilt.

Anwalt Mochner kündigte bereits vor Gericht an, dass man ein neues Nutzungskonzept erarbeiten wolle. Eines, dass trotz aller Wünsche auch finanzierbar sei.