1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Gedächtnislücken bringen milderes Urteil

Überfall auf Krankenpfleger Gedächtnislücken bringen milderes Urteil

16.07.2014, 01:15

Magdeburg l Am Ende ist die Tat des Angeklagten R. weniger schwer als zunächst angenommen. Angeklagt wegen schwerer räuberischer Erpressung in Magdeburg wurde R. letztlich wegen Beihilfe zum schweren Raub zu einem Jahr und sechs Monaten (zwei Jahre Bewährung) verurteilt. R. und sein Anwalt verzichteten auf eine Revision, womit das Urteil des Landgerichtes Magdeburg rechtskräftig ist. Die Wende dürften auch die zum Teil widersprüchlichen Angaben des Opfers gebracht haben.

Laut Anklage soll der 23-jährige R. gemeinsam mit zwei anderen Männern Anfang 2013 in Magdeburg den 40-jährigen Krankenpfleger S. in dessen Wohnung mit einer Pistole bedroht und zweihundert Euro erbeutet haben. R. bestreitet das. Während ein Täter noch nicht identifiziert werden konnte, wird das Verfahren gegen den mutmaßlichen Haupttäter K. gesondert geführt.

In seiner Version vom Tattag sei der Angeklagte R. "zufällig" Zeuge der schweren räuberichen Erpressung geworden: Der 23-Jährige aus dem Kosovo, der mit seiner schwangeren Verlobten mittlerweile im Ruhrpott lebt, wollte am Tattag mit Krankenpfleger S. eine Streitigkeit aus dem Weg räumen.

Der 40-jährige Magdeburger wollte nämlich den Bruder des Angeklagten wegen Diebstahls anzeigen. Dieser soll Krankenpfleger S. eine Kette gestohlen haben. "Ich wollte S. bitten, keine Anzeige zu erstatten", sagte Angeklagter R. vor Gericht. In seiner Version war er auf dem Weg zu Krankenpfleger S. dem mutmaßlichen Haupttäter K. und der noch unbekannten Person begegnet. Auch diese beiden wollten zu Krankenpfleger S. Warum, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

In der Wohnung des Opfers habe K. plötzlich eine Waffe gezogen und die Herausgabe von 1000 Euro verlangt. Als S. sagte, dass er diese Summe nicht habe, soll K. ihn gefragt haben, ob ihm sein Leben nichts wert sei und dass er sich bald wünschen werde, nie geboren worden zu sein. K. forderte Krankenpfleger S. auf, zur Bank zu fahren. 200 Euro würden ihm auch reichen. Der Angeklagte sollte ihn begleiten. "Ich hatte Angst", gab R. vor Gericht an. Nach der Geldübergabe seien K. und der Unbekannte dann verschwunden gewesen. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg wollte von dem Angeklagten wissen, warum er und das Opfer - wo beide Angst gehabt hätten - statt zur Polizei dennoch zur Bank gefahren seien. Waren doch beide zu diesem Zeitpunkt allein unterwegs, da die beiden mutmaßlichen Haupttäter an der Wohnung des Opfers warteten. Es blieb eine von vielen offenen Fragen und Ungereimtheiten, die weder R. noch Krankenpfleger S. beantworten konnten, der als Zeuge geladen war.

Im Gegensatz zu seiner ersten Aussage bei der Polizei, bei der er noch eine Mittäterschaft von R. vermutete, ging Krankenpfleger S. vor dem Landgericht nicht mehr davon aus. Außerdem gab er an, dass der Angeklagte sich nach der Tat bei ihm telefonisch entschuldigt habe. Ob er bedroht worden sei, wollte Richter Sternberg wissen. "Nein", sagte S. - auch wenn er bestätigte, Angst vor dem Gerichtstermin gehabt zu haben.