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Kampf gegen Diskriminierung Hoffen auf Nachricht aus New York

25 Jahre nach der Wende kämpfen Magdeburger Frauen gegen eine Folge der
Wiedervereinigung, durch die sie sich benachteiligt fühlen: das
Rentenrecht. Und ihr Verein hat sogar die Vereinten Nationen in New York
eingeschaltet.

Von Peter Ließmann 16.09.2014, 03:08

Magdeburg l Die sechs Damen "stecken" im Stoff. Sie jonglieren mit Fachbegriffen aus dem bundesdeutschen und dem DDR-Rentenrecht, wissen, was in ihrer Sache bei den Vereinten Nationen läuft und haben auch Teile des Sozialgesetzbuchs im festen Blick. Es sprudelt im Gespräch nur so aus ihnen heraus, und als Laie muss man schon sehr genau aufpassen, um nicht "den Faden" zu verlieren. Und die Seniorinnen sind kämpferisch. Es geht ihnen um Gerechtigkeit und ums Geld, um Lebensunterhalt. "Es ist einfach eine große Ungerechtigkeit, die da passiert ist", sagt Hanna Kirchner. "Und es wird unsere Lebensleistung, die wir für unsere Familien erbracht haben, nicht gewürdigt", ergänzt Helga Scheide.

Die rund 30 aktiven Frauen der Magdeburger Initiativgruppe des "Vereins in der DDR geschiedener Frauen" plagen sich mit einem hoch komplexen Problem, das seine Wurzeln im nicht minder komplexen Rentenüberleitungsgesetz von 1992 hat. In diesem Gesetz wurden nach der Wende - grob genommen - das Rentensystem der ehemaligen DDR und das der Bundesrepublik auf einen juristischen Nenner gebracht. Allerdings mit einer entscheidenden Lücke: Die Frauen, die in der DDR von ihren Männern geschieden wurden, haben bei ihren Rentenansprüchen aus ihrer Ehe deutliche Nachteile hinnehmen müssen. Das Problem: West-Frauen, die ab 1977 geschieden wurden, haben einen Anspruch auf einen Teil der Renten ihrer Ex-Männer aus der gemeinsamen Ehezeit und auf Berücksichtigung von Berufsausfallzeiten bei der Berechnung ihrer Renten, wenn sie etwa als Hausfrauen die Kinderbetreuung übernommen hatten oder etwa nahe hilfsbedürftige Angehörige ganztags gepflegt haben.

Für Ost-Frauen wurde genau dieser Anspruch im genannten Rentenüberleitungsgesetz nicht aufgenommen. Politische Begründung damals: Sie seien ja nach DDR-Recht geschieden worden und im DDR-Rentenrecht habe es diese Ausgleichregelungen nicht gegeben.

Was die betroffenen Frauen maßlos ärgert: Das Überleitungsgesetz habe den Ost-Männern einen Bestandsschutz ihrer Rentenansprüche zugesprochen. Ein klarer Fall von Diskriminierung, sind sich die Frauen einig. Und dazu noch einer, der viele Frauen in die Altersarmut getrieben hat. "Wir haben fast alle viele Jahre gearbeitet. Wir mussten lange Berufsunterbrechungen hinnehmen, weil es in der DDR nicht genug Kita-Plätze gab, und jetzt haben viele von uns weniger zum Leben als Hartz-IV-Empfänger", bringt es Monika Bauersfeld auf den Punkt.

Und die betroffenen Frauen kämpfen. Erst jede für sich. Dann wird 1999 der "Verein der in der DDR geschiedenen Frauen" gegründet. Später entsteht auch die Magdeburger Initiativgruppe. Es wird über alle gerichtlichen Instanzen hinweg gegen die Ungleichbehandlung geklagt. Immer wieder sprechen die Frauen im Bundestag und in den Länderparlamenten vor, schreiben Petitionen, gehen auf die Straße, um für ihre Sache zu demonstrieren. Sie sprechen mit lokalen Politikern, mit Landes- und Bundestagsabgeordneten, schreiben immer wieder an die Landes- und Bundesregierungen. Auch die Europäische Union wird eingeschaltet. Alles vergebens. "Das kann einen manchmal schon sehr herunterziehen", sagt Hanna Kirchner. "Vor allem, wenn man daran denkt, wie viele von uns schon verstorben sind." 1999 ging der Verein von rund 800000 betroffenen "Ost-Frauen" aus, jetzt schätzt man die Zahl auf etwa 400000. "Wir haben den ganz starken Verdacht, dass die Politik auf eine biologische Lösung setzt", sagt Hanna Kirchner bitter.

Die letzte Hoffnung liegt jetzt bei den Vereinten Nationen in New York. Dort hat der Verein dem "Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen" (CEDAW) die Sache vorgetragen. "Und unser Problem wurde auch zur Untersuchung angenommen", sagt Hanna Kirchner. Allerdings ist dieses Verfahren ein langwieriges. Der Ausschuss habe viele Diskriminierungssachen weltweit zu prüfen. Darum werden die Ergebnisse auch nur alle zwei Jahre in einem Schwarzbuch bekanntgegeben. Die DDR-geschiedenen-Frauen haben 2011 ihre Sache dort vorgetragen und "wir hoffen, dass noch in diesem Jahr der Ausschuss ein Urteil fällt", sagt Hanna Kirchner. Man rechne für Dezember damit, vielleicht auch Januar.

Um wie viel Geld es bei diesem Kampf geht, sei schwer zu sagen. Das hänge natürlich immer vom Einzelfall der betroffenen Frau ab. Aber es könnten so zwischen 100 und 400 Euro pro Betroffener werden. Und an dieser Stelle wird dann die Dimension deutlich: 400000 Frauen mal im Durchschnitt 200 Euro macht 80 Millionen Euro - im Monat, da es sich ja um eine Rente handelt. "Dass die Rentenkassen das nicht können, ist uns klar. Es kann nur eine politische Lösung und eine Finanzierung über einen speziellen Fonds geben", sagt Hanna Kirchner.

Die Frauen haben auch ein politisches Datum, auf das sie hinarbeiten: 2017 soll im Bundestag ein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz verabschiedet werden. "In dieses Gesetz muss unser Anliegen aufgenommen werden oder das Problem muss bis dahin politisch gelöst werden."