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Begrenzter Weihnachtsfrieden Knöllchenjäger zum Fest stärker auf Pirsch

Von Jana Heute 20.12.2014, 02:04

Magdeburg l Der Gerichtsvollzieher im Urlaub, das Inkassobüro in den Betriebsferien, Knöllchenjäger abgestellt für den Innendienst. Schön wär`s für alle Verkehrssünder und säumigen Zahler. Einige Behörden praktizieren den Weihnachtsfrieden - aber gilt das auch in Magdeburg? Wir hakten vor dem Weihnachtsfest nach:

Stadtverwaltung: Die schlechte Nachricht zuerst: Einen Freifahrtsschein für Temposünder und Falschparker gibt es zum Fest nicht. Die Knöllchenjäger des Stadtordnungsdienstes sind sogar verstärkt im Einsatz und haben insbesondere ein Auge auf Halteverbote, Rettungszufahrten und Behindertenparkplätze rund um den Weihnachtsmarkt. Unterwegs sind sie aber im gesamten Stadtzentrum. Es gibt zudem gemeinsame Streifen mit der Polizei. Achtung: Die Politessen wurden von Volksstimme-Lesern sogar Sonntagabend im Bereich des Weihnachtsmarktes gesehen.

Milde lässt das Rathaus hingegen beim Vollzug walten und ist da schon gnädiger als manch andere Behörde. Wer etwa beim Falschparken oder Zu-schnell-Fahren ertappt wurde, muss ab dem 22. Dezember mit keinem Bußgeldbescheid rechnen. Der wird dann erst im neuen Jahr zugestellt. Andere Bußgeldbescheide, Gewerbeuntersagungen o. Ä. werden laut Rathaussprecherin Kerstin Kinszorra schon seit Anfang Dezember nicht mehr rausgeschickt, sondern ebenfalls erst ab Januar. Ausnahme: Bescheide zur Gefahrenabwehr oder wenn Verfahrensverjährung droht. Auch Kontenpfändungen werden im Dezember von der Stadt nicht veranlasst, Mahnungen seit der zweiten Dezemberwoche nicht mehr verschickt. Am Ende gilt aber das Prinzip: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Finanzamt: Das Amt kennt vor dem heiligen Fest keine Gnade: Der "Weihnachtsfrieden" werde in Sachsen-Anhalt schon seit 1998 nicht mehr angewendet, hieß es aus der Behörde.

Städtische Werke Magdeburg: Weihnachtsfrieden - für den Großdienstleister SWM kein Fremdwort. Ab dem heutigen Sonnabend und über die Feiertage werden keine Sperrungen mehr veranlasst, teilte Unternehmenssprecherin Anja Keßler-Wölfer mit. Das bedeute aber nicht, dass die betroffenen Kunden von der Zahlung befreit seien. Und man erwarte natürlich von allen Kunden, dass sie auch im Dezember ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, so Keßler-Wölfer. Ab Anfang Januar werden die Kollegen vom "Forderungsmanagement" dann wieder ganz normal tätig. Zahlungserinnerungen werden auch über die Feiertage verschickt. Grund hierfür seien die vierwöchigen Fristen für die Kunden, die über die Feiertage hinweg zählen.

Die SWM mussten in diesem Jahr 1300-mal zum äußersten Mittel greifen und Sperrungen vornehmen. Zum ganz überwiegenden Teil betraf das säumige Stromzahler. Weniger häufig waren Sperrungen der Gas- bzw. Wasserzufuhr nötig. Immerhin: Die Magdeburger zeigten insgesamt eine bessere Zahlungsmoral: 2013 waren noch rund 2000 Sperrungen nötig gewesen.

Amtsgericht Magdeburg: Hier gilt das Motto: teils, teils. Während Gerichtsvollzieher durchaus noch im Einsatz sind, vermeidet das Amtsgericht aber in den Tagen vor Weihnachten sowie zwischen Weihnachten und Silvester die Zwangsräumung von Wohnungen. Das sei jedoch guter Wille, keineswegs gesetzlich geregelt, betont Gerichtssprecher Frank Gärtner.

Doch auf der Straße landen soll in diesen Tagen eben niemand. Ansonsten aber bleibt Justitia standhaft. Gerade zum Ende des Jahres gingen meist noch sehr viele Klagen in Zivilprozesssachen bei Gericht ein, berichtet Gärtner. Gläubiger wollen durch Klageerhebung bei älteren Forderungen eine Verjährung vermeiden. Solange das Gericht besetzt ist, würden diese Dinge auch abgearbeitet, so der Sprecher.

Polizei: Die Polizei wird wohl kein Auge zudrücken. Man gönne allen ein schönes Fest mit der Familie. Deshalb werde man dafür sorgen, dass z. B. die Autofahrer sicher die Feiertage mit ihren Liebsten verbringen können. Dafür seien Kontrollen, Gespräche und kleinere Ermahnungen/Verwarnungen unerlässlich, so Sprecher Marc Becher gestern.