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Unverständnis über Entscheidung der Justiz Warum ein Sextäter vorerst auf freiem Fuß bleibt

Vier Jugendliche vereiteln eine Vergewaltigung und übergeben den Täter der Polizei. In Untersuchungshaft kommt der aber trotz der guten Beweislage nicht.

11.03.2015, 02:24

Magdeburg l Der Fall der versuchten Vergewaltigung wird auf der Facebook-Seite der Volksstimme heftig diskutiert. Der erste Bericht wurde bis Redaktionsschluss knapp 50000 Mal geklickt und hundertfach kommentiert und geteilt. Viele Kommentatoren äußerten Unverständnis darüber, dass der mutmaßliche Sextäter wieder laufen gelassen wurde.

"Es lag kein Haftgrund vor", sagte Frank Baumgarten von der Staatsanwaltschaft Magdeburg der Volksstimme am Dienstag. Deshalb habe man auch keine Untersuchungshaft beantragt. Der 29-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntag wieder laufen gelassen und bleibt so bis zum Strafverfahren auf freiem Fuß. Die Ermittlungen seien laut Baumgarten aber schon weit fortgeschritten.

Wann eine Untersuchungshaft angeordnet werden kann, ist in der Strafprozessordnung (§112) geregelt. Das können etwa Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr sein. Nach Informationen der Volksstimme ist der 29-Jährige bislang nicht wegen ähnlicher Straftaten aufgefallen. Der Aufenthaltsort ist ebenfalls bekannt. Wiederholungs- und Fluchtgefahr werden also juristisch als gering eingeschätzt. Durch die gute Beweislage bestehe auch keine Verdunklungsgefahr.

Ein weiterer Grund für Untersuchungshaft kann auch die Schwere der Tat sein. "Auch das liegt nicht vor", heißt es von der Staatsanwaltschaft. So makaber es klingt: Dafür sind die Jugendlichen rechtzeitig eingeschritten. So lautet der Tatvorwurf "nur" auf gefährliche Körperverletzung und versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Heißt: Selbst, wenn die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt hätte, wäre diese vom zuständigen Richter wahrscheinlich abgelehnt worden.