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Stadtverwaltung weist Flächen aus Magdeburg wirft wieder den Grill an

31.03.2015, 01:21

Altstadt (rs) l Mit steigenden Temperaturen können sich die Elbestädter wieder auf den acht ausgewiesenen Grillplätzen der beliebten Freiluftbeschäftigung widmen, sagte Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra.

Die viel genutzten Grillplätze befinden sich an den Standorten der Vorjahre, zum Beispiel im Stadtpark nahe der Brücke am Wasserfall, nördlich der Fußgängerbrücke nach Cracau und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Zudem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug Höhe Fitnesscenter, auf der Grünfläche Radstation/An der Elbe (Wiesenpark) und auch im Florapark kann auf der Grünfläche am Teich gegrillt werden. In den vergangenen Jahren hatte der Eigenbetrieb Stadtgarten in Stadtfeld West an der Fröbelstraße und in Stadtfeld Ost im Glacis nahe dem Adelheidring zwei weitere Grillplätze eingerichtet. Einer der beliebtesten Plätze ist die Grillwiese im Nordpark, insbesondere für Studenten.

Für ein entspanntes und angenehmes Miteinander sollten aus städtischer Sicht auf den Grillplätzen folgende Verhaltensregeln beachtet werden:

1. Der Grillplatz darf unentgeltlich benutzt werden. Sie stehen allen Magdeburgern und Gästen ohne Anmeldung zur Verfügung.

2. Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Benutzer haften finanziell für Schäden.

3. Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).

4. Der Verkauf von Waren - einschließlich der Abgabe von Getränken und Speisen aller Art - ist untersagt.

5. Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen .

6. Der Grillplatz darf zwischen 22 und 8 Uhr nicht genutzt werden.

7. Hunde sind an der Leine zu führen.

8. Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.

9. Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.

10. Im Notfall ist die Feuerwehr über 112 zu alarmieren.