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Verfolgungsjagd in Magdeburg Crystal-Junkie rast filmreif durch die Stadt

Von Christina Bendigs 03.04.2015, 15:44

Magdeburg l Eine rasante Verfolgungsjagd hat in der Nacht zu Freitag auf dem Schleinufer in Magdeburg begonnen. Dort wollten Polizeibeamte einen 39-Jährigen anhalten und kontrollieren. Doch der reagierte auf die Zeichen der Polizei nicht, sondern ergriff stattdessen die Flucht - filmreif, glaubt man der Mitteilung der Polizei. Wie sich später herausstellte, stand der Mann unter Drogen und besitzt keinen gültigen Führerschein. Außerdem hatte er noch drei Insassen an Bord.

Die Verfolgungsjagd führte vom Schleinufer auf den Magdeburger Ring und dort mit Bleifuß in Richtung Autobahn. Von einem Polizeistreifenwagen, der vor ihm fuhr und versuchte, ihm den Weg abzuschneiden, ließ sich der Fahrer nicht beeindrucken. Immer wieder versuchte er, diesen links oder rechts zu überholen. Als sich zwischen Leitplanke und Polizeiwagen eine Lücke aufwies, nutzte der Magdeburger seine Chance und zog an dem Streifenwagen vorbei.

Und weiter ging die Jagd - auf der A2 in Richtung Berlin, wobei der Fahrer sämtliche Fahrspuren ohne Rücksicht auf Verluste und andere Verkehrsteilnehmer genutzt haben soll. An der Abfahrt nach Burg verließ er die Autobahn und beschädigte bei einem Wendemanöver seinen Daimler-Chrysler. Das Auto kam zum Stehen.

Sachschaden, aber keine Verletzten
Der Fahrer ergab sich der Polizei widerstandslos. Es stellte sich heraus, dass er unter Einfluss der Droge Crystal Meth stand. Im Auto saßen noch ein 38-jähriger Magdeburger sowie zwei junge Frauen aus Magdeburg im Alter von 24 und 22 Jahren. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten eine Schreckschusspistole und geringe Mengen Betäubungsmittel. Der Beifahrer war polizeilich gesucht, durfte nach den Maßnahmen wie etwa dem Sammeln von Fingerabdrücken, aber wieder nach Hause gehen.

Verletzt wurde bei der Fahrt niemand. Doch zwei Polizeiautos und der Daimler-Chrysler des 39-Jährigen wurden beschädigt.

Der Täter muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.