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Magdeburg Hund mit Messer getötet

In den Sohlener Bergen ist am Dienstag ein Hund tödlich verletzt worden. Der American Staffordshire Terrier und ein Dackel hatten sich zunächst beschnüffelt, dann beharkt. Der Besitzer des Dackels zog ein Messer und verletzte den Stafford schwer. Jetzt ist Kenzo tot.

Von Christina Bendigs 09.05.2015, 03:25

Magdeburg l Zwei Hunde laufen sich über den Weg, es kommt zum Gerangel. Was tagtäglich geschieht, hat in den Sohlener Bergen am Dienstag ein tödliches Ende genommen. Denn einer der Besitzer zog ein Messer und stach zweimal auf einen American Staffordshire Terrier ein, der später in einer Arztpraxis starb.

Die Rasse American Staffordshire Terrier gehört zu den als Kampfhund eingestuften Rassen. Den Wesenstest hatte Kenzo jedoch bestanden und wird von seinen Besitzern als Hund beschrieben, "mit dem man alles machen konnte". Dass er nun nicht mehr da ist, können Anja und Ralf Wohlfarth und ihr siebenjähriger Sohn nicht fassen.

Fast täglich waren sie in den Sohlener Bergen mit ihm spazieren. Als Anja Wohlfarth am Dienstag mit dem zehnjährigen American Stafford dort Gassi geht, hält wenig später ein weiteres Auto an. Ein Mann mit einem Dackel an der Leine steigt aus, berichtet sie.

Nach Attacke soll Täter weggegangen sein

Die weiteren Geschehnisse schildert Wohlfarth so: Kenzo, nicht angeleint, läuft auf den Dackel zu. Die Hunde beschnuppern sich, es kommt zum Gerangel. "Er hätte ihn einfach wegtreten können." Doch stattdessen zückt der Besitzer des Dackels ein Messer und sticht auf Kenzo ein.

Anja Wohlfarth, die nur wenige Meter neben ihrem Hund steht, vermutet, dass es ein Jagdmesser war. Gebissen habe keiner der Hunde, sagt sie, der Griff zum Messer sei überhaupt nicht notwendig gewesen, ist sie überzeugt. Statt sich um das verletzte Tier und dessen Besitzerin zu kümmern, soll der Täter Anja Wohlfarth angebrüllt haben: "Ich habe Ihnen gesagt, Sie sollen Ihren Hund zurückrufen!" Dann soll er sich abgewendet haben und davongegangen sein, berichtet die Hundebesitzerin weiter.

Anja Wohlfarth ist bestürzt, legt ihren verletzten Hund ins Auto und bringt ihn zum Arzt. An der Milz und an der Leber soll er verletzt worden sein. Doch es sieht gut aus, dass Kenzo den Übergriff überlebt. Anja Wohlfarth geht daraufhin zur Polizei und erstattet Anzeige. Für Kenzo kommt die Hilfe jedoch zu spät. Als sich sein Herrchen Ralf Wohlfarth am Abend beim Arzt nach ihm erkundigt, kommt die bittere Nachricht: Kenzo ist eingeschlafen.

Möglicher Tatverdächtiger

Unterdessen behaupten mehrere Quellen, es könnte sich bei dem Täter um einen Jäger gehandelt haben. Bestätigt ist das jedoch nicht. Die Polizei bestätigt lediglich den Vorfall. Auch einen Tatverdächtigen soll es bereits geben.

Zunächst müssten beide Seiten gehört werden. Genaueres war nicht zu erfahren, denn alle Kräfte der Polizei sind für das Verschwinden der kleinen Inga gebündelt. Auch, ob gegen den Tatverdächtigen bereits weitere Anzeigen vorliegen, kann die Polizei gestern nicht beantworten.

Der Magdeburger Tierarzt Dr. Klaus Kutschmann zeigt sich schockiert, als er von dem Vorfall hört. "Den Griff zum Messer halte ich für völlig überzogen", schätzt er unter Vorbehalt ein, da er selbst die Attacke nicht miterlebt hat.

Angriff nicht zu rechtfertigen

Ähnlich äußert sich Jurist und Tierschützer Josef Fassl, der noch von keinem ähnlichen Fall gehört habe. Er schildert am Freitag auf Nachfrage eine komplexe gesetzliche Situation. Danach dürfte der Täter mit relativ wenig strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, weil ein Tier nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als Sache behandelt werde. Sollte er dem Tier jedoch Qualen und Leiden zugefügt haben, könne das auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein. Das Landesjagdgesetz räume Jägern unter bestimmten Voraussetzungen das Töten eines freilaufenden Hundes ein, führt er ein weiteres Gesetz an.

Fassl erinnert aber daran, dass Hunde ein Sozialverhalten hätten, wonach sich der schwächere dem stärkeren unterwerfe. Den Angriff auf einen Hund mit einem Messer empfindet er als "überhaupt nicht zu rechtfertigen".

Nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz für Sachsen-Anhalt sind Hunde in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli auch auf Feld und Flur anzuleinen. "Dagegen haben wir verstoßen", räumen die beiden Hundebesitzer ein. Die Tötung ihres Hundes rechtfertige das aber noch lange nicht.