1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Zaunbauer zeigt sich unbelehrbar

Versperrte Zufahrt Zaunbauer zeigt sich unbelehrbar

Von Stefan Harter 15.05.2015, 01:24

Neue Neustadt l "Sie wollen es scheinbar nicht verstehen", meinte die zuständige Richterin am Amtsgericht am Ende. Zuvor hatte sie eine halbe Stunde lang dem Zaunbauer versucht, klarzumachen, dass er nicht rechtskonform gehandelt hat. Doch weder ihre Erklärungen noch die des Anwalts der Gegenseite, einer Garagengemeinschaft mit 52 Eigentümern, konnten den Mann davon überzeugen.

Wie die Volksstimme berichtete, hatte er Ende April einen Zaun um die Zufahrt zu seinem Grundstück an der Zielitzer Straße bauen lassen. Die Garageneigentümer konnten daraufhin nicht mehr mit den Autos zu ihren Garagen. Einer hat sein Auto sogar noch dort. Weil er im Urlaub war, konnte er es nicht rechtzeitig wegfahren.

Der Zaunbauer hatte einen gültigen Nutzungsvertag für den Weg, den die Garageneigentümer 1986 beim Bau ihrer Anlage geschlossen hatten, Ende 2014 gekündigt. Gleichzeitig hatte er ihnen einen neuen Vertrag angeboten, den die Garagengemeinschaft aber nicht annehmen wollte. 25 Euro pro Monat und pro Garage wollte er von ihnen haben.

Das war selbst für die Richterin zuviel. "Dafür kriegen sie ja eine eigene Garage", sagte sie. Bereits vor drei Wochen gab es eine mündliche Anhörung zu dem Fall. Damals hatte allerdings der Eigenheimbesitzer eine einstweilige Verfügung gegen die Garagengemeinschaft erwirken wollen, damit sie seinen Weg nicht mehr benutzen. Weil das aber der falsche Rechtsweg gewesen war, hatte die Richterin damals zu einem Mediationstermin angeraten. Der Mann zog zwar seinen Antrag zurück, wartete aber nicht mehr den bereits angesetzten Termin ab, sondern sorgte mit dem Zaunbau für vollendete Tatsachen. "Dann brauchten wir nicht mehr die Hilfe des Gerichts", gab seine Frau zu Protokoll. Genau das sei aber rechtlich nicht möglich, "sonst hätten wir ja Faustrecht", meinte der Anwalt der Gegenseite.

Den Nutzungsvertrag könne er zwar kündigen, das sogenannte Besitzrecht zur Überfahrt des Weges besteht aber weiterhin. Ein Hausbesitzer könne auch nicht einfach das Wohnungsschloss seines Mieters austauschen, wenn der die Wohnung trotz Vertragsende nicht verlassen will. "Sie müssen das bei Gericht einklagen", erklärte der Anwalt dem Zaunbauer, der ohne Rechtsbeistand erschienen war.

Als Nicht-Jurist ignorierte er die Belehrungen von Richterin und Anwalt und beharrte darauf, dass der Zaunbau sein "gutes Recht" ist. "Ich habe leider keine Lust mehr, ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch näherzubringen", resignierte der Anwalt schließlich. Die Richterin kündigte für kommende Woche ihre Entscheidung an. "Mit dem Zaunbau ist eine gütliche Einigung jetzt vom Tisch. Das Recht ist nicht auf ihrer Seite", nahm die Richterin diese aber schon fast vorweg. Die Eigentümergemeinschaft will durch den Abriss einer Garage Platz für eine neue, eigene Zufahrt schaffen. Bis dahin wird der Zaun dann gegebenenfalls entfernt werden müssen.