1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Neues Leben im alten Jugendclub

Familienverbund Magdeburg Neues Leben im alten Jugendclub

In die Otto-Baer-Straße 85 könnte schon bald wieder Leben einziehen. Der Familienverbund Magdeburg möchte den ehemaligen Jugendclub für betreutes Wohnen für Jugendliche nutzen.

Von Christina Bendigs 21.05.2015, 06:48

Magdeburg l Junge Menschen, die u.a. Hilfe und Unterstützung im Verhaltensbereich, im emotionalen Bereich oder in der Stärkung ihrer Kompetenzen im familiären, schulischen sowie sozialen Umfeld benötigen, könnten schon bald eine neue Anlaufstelle in der Otto-Baer-Straße 85 in Reform haben. Denn der Jugendhilfeverbund Magdeburg möchte auf dem 3360 Quadratmeter großen Grundstück eine Möglichkeit für betreutes Wohnen für Jugendliche anbieten.

Doch damit das Gebäude, in dem sich einst eine Kindertagesstätte und im vorigen Jahr die "Soundmanufaktur" eingemietet hatten, für betreutes Wohnen genutzt werden kann, müssen zunächst formale Bedingungen erfüllt sein. Dafür muss nun erst einmal die Umnutzung des Geländes für betreutes Wohnen baurechtlich genehmigt werden. Denn derzeit zählt das Gelände als Grünfläche. Wohnen ist dort nicht gestattet.

Die Verwaltung hat deshalb auf Antrag des Eigentümers ein entsprechendes Bebauungsplan-Verfahren vorbereitet. Der Eigentümer hat den Antrag für das Verfahren am 11. Februar dieses Jahres gestellt. Nachdem der Antrag nun am Dienstag in der Magistratsrunde beim Oberbürgermeister thematisiert wurde, wird sich am 9. Juni der Ausschuss für Umwelt und Energie damit befassen, am 2. Juli tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zu der Thematik und am 3. September soll schließlich der Stadtrat eine Entscheidung treffen. Erst dann können konkrete Pläne in die Tat umgesetzt werden.

Der Jugendhilfeverbund Magdeburg wollte am Mittwoch noch nichts Genaueres bekanntgeben. Aus der Drucksache zur Thematik geht hervor, dass das Objekt weitgehend erhalten werden soll.

Anwohner werden über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht nur durch die Möglichkeit informiert, Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen, sobald diese öffentlich sind, sondern sollen auch im Rahmen einer Bürgerversammlung ins Bild gesetzt werden, heißt es in der Drucksache.