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Gerichtsurteil aus Bayern sorgt für Verwirrung Unklare Rechtslage: Wer muss Bellos Häufchen vom Bürgersteig putzen?

Von Peter Ließmann 31.05.2011, 06:36

In Bayern erging vor rund vier Jahren ein Verwaltungsgerichtsurteil, in dem es unter anderem um Hundekot auf öffentlichen Straßen geht. Auswirkungen hatte dieses Urteil auch auf Magdeburg, nur so richtig gemerkt hat es wohl niemand.

Magdeburg. Hundekot auf der Straße ist ein Problem, vor allem für denjenigen, der ihn beseitigen soll. Aber Hundekot ist auch ein juristisches Problem. Die Frage ist, wer muss ihn vom Gehweg beseitigen? In erster Linie natürlich der Hundehalter. Lässt Bello seinen Haufen fallen, muss Herrchen zur Plastiktüte greifen und ihn vom Gehweg, der Baumscheibe oder der Straße wieder entfernen. Tut er das nicht und wird erwischt, kann das schnell ein Bußgeld von hundert Euro einbringen.

Und wie sieht es aus, wenn auf einem Gehweg vor einem Haus ein Hundehaufen liegt, der vom Hundehalter nicht entfernt wurde? Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Magdeburg besagt, dass der Hauseigentümer seiner Straßenreinigungspflicht vor seinem Haus nachkommen muss. Der Gehweg muss von Laub, Staub und Unrat, der üblicherweise in einer Mülltonne entsorgt werden kann, gereinigt werden. Gehört Hundekot dazu?

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern vom 4. April 2007 (8 B 05.319) nicht. Ein Grundstückseigentümer hatte gegen seine Gemeinde geklagt, da er sich von der Straßenreinigungssatzung benachteiligt und überfordert fühlte. Er bekam Recht. Unter anderem auch dafür, dass er Hundekot nicht von den kommunalen Gehwegen, für die er zuständig ist, entfernen muss. "Hundekot gilt allgemein als gesundheitsschädlich, ekelerregend und belästigend." Folglich könne diese Art von Verschmutzung nicht als geringfügig angesehen werden. Fazit: Nicht der Grundstückseigentümer, sondern die Gemeinde ist für die Beseitigung von Hundekot auf öffentlichen Wegen zuständig.

In Sachsen-Anhalt noch kein Urteil

Und in Magdeburg? Ordnungsbeigeordneter Holger Platz kennt das VGH-Urteil aus Bayern. "Grundsätzlich ist es so, dass dieses Urteil für Sachsen-Anhalt nicht gilt", sagt Platz. Die allgemeine Straßenreinigung sei hoheitlich eine kommunale Aufgabe, die Gemeindeordnung dahinter Ländersache. Folglich gelten Verwaltungsgerichtsurteile in diesem Bereich auch nur für die Länder, in dem sie gesprochen wurden.

In Sachsen-Anhalt gebe es ein entsprechendes Urteil nicht, so Holger Platz. "Aber wir gehen davon aus, dass in einem solchen Rechtsstreit auch die Verwaltungsgerichte von Sachsen-Anhalt ähnlich entscheiden würden." Das hat natürlich Folgen. Die eine ist, dass der Stadtordnungsdienst Grundstückseigentümern, die sich beharrlich weigern, Kot fremder Hunde vor ihren Häusern zu entfernen, keinen Bußgeldbescheid dafür ausstellt, obwohl sie ja eigentlich ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen sind. Die städtische Straßenreinigung übernimmt dann diese "Problemfälle". "Das war bis jetzt die allgemeine Handlungsweise", so Platz. Allerdings weiß der Ordnungsbeigeordnete auch, dass dieses Vorgehen juristisch gesehen "dünnes Eis" ist. "Wir werden jetzt die Straßenreinigungssatzung vom Rechtsamt der Stadt überprüfen lassen, um zu einer juristisch sicheren Form zu kommen", kündigt Platz an. Klar sei aber, dass durch das Hundekot-Problem nicht gleich die ganze Magdeburger Straßenreinigungssatzung hinfällig sei. Die Reinigungspflicht bleibe bestehen und werde auch durchgesetzt, so Platz. Dabei appelliert er an die Grundstückseigentümer, auch die Hundehaufen zu entfernen - trotz unsicherer Rechtslage.

Plan B: Eine neue Kehrmaschine

Da das Problem jetzt allerdings öffentlich ist, muss der Ordnungsbeigeordnete auch einen "Plan B" haben. Der besteht darin, dass die Stadt im Bedarfsfall dann eine Reinigungstechnik für Hundekot anschaffen müsse. "So eine Kehrmaschine kostet rund 45000 Euro", so Holger Platz. "Und jeder kann sich ausrechnen, dass diese Mehrkosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen werden." Im Klartext: Die Straßenreinigungsgebühren könnten steigen.