1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Verbot von Reptilienbörsen in städtischen Hallen

Forderung der Grünen: Verbot von Reptilienbörsen in städtischen Hallen

Von Katja Tessnow 21.06.2011, 06:38

Magdeburg. Exoten liegen als Haustiere im Trend in deutschen Landen. Der Tierschutzbund, aber auch das Bundesamt für Naturschutz beobachten die Entwicklung mit Blick auf einen florierenden illegalen Handel und die naheliegende Gefahr unsachgemäßer Haltung im Privathaushalt mit Skepsis. Den Grünen im Stadtrat sind vor diesem Hintergrund die pro Jahr vielfach in Magdeburg abgehaltenen Reptilienbörsen ein Dorn im Auge. Sie fordern die Untersagung des Handels mit Chamäleons, Amphibien, Schildkröten, Schlangen Echsen, Spinnen und Co. in stadteigenen Hallen. Der Rechtsausschuss unterstützt die Forderung, der Gesundheits- und Sozialausschuss wies sie ab. Am Donnerstag muss der Stadtrat Position beziehen.

"Wir stellen fest, dass Reptilienbörsen zunehmend in die Kritik geraten", räumt Dr. Eike Hennig, Chef des hiesigen Gesundheits- und Veterinäramtes ein. Generell sei der Handel mit Reptilien allerdings nicht verboten, wenngleich "sicherlich zunehmend auch illegal, vor allem aus Osteuropa, Tiere eingeführt werden". 2010 wurden laut Hennig vier Reptilienbörsen, in diesem Jahr bereits zwei weitere - sämtlich im AMO - abgehalten. "Diese Veranstaltungen sind anmeldepflichtig und wir sind immer da", so Hennig. Heißt: Das Amt entsendet einen Tierarzt zwecks Beobachtung und Kontrolle. "Zunächst wird überprüft, ob vor Ort auch nur mit Tieren gehandelt wird, die auf einer Reptilienbörse zulässig sind oder ob nicht etwa jemand einen Schimpansen anbietet. Dann wird geschaut, ob die Behältnisse groß genug und sauber und in welchem Zustand die Tiere sind. Was wir nicht sehen können, das ist, unter welchen Bedingungen die Tiere außerhalb der Börse gehalten und wie sie transportiert werden."

Die Grünen attestieren den amtlichen Kontrolleuren mangelnde Kompetenz. Sie handelten "sicher aus ihrer Sicht entlang gültiger Richtlinien (...), aber genügt das auch Kriterien des Tierschutzes"? Bundesweit erlassene Richtlinien zur Durchführung von Tierbörsen hätten nur empfehlenden Charakter und bilden keine durchsetzbare Rechtsgrundlage.

Amtschef Hennig bilanziert für alle Börsenkontrollen der vergangenen Jahre in Magdeburg: "Es gab keine nennenswerten Verstöße." Im Gegenteil stelle das Amt fest, "dass es zunehmend tierschutzgerechter zugeht", vermutlich nicht ausschließlich aus Tierliebe, sondern auch aus ökonomischen Gründen. Wer will schon ein halbtotes oder gequält wirkendes Tier ansehen bzw. sogar erwerben? Was mit den Tieren geschieht, wenn sie von der Börse aus in einen Privathaushalt gelangen, entzieht sich vollends der amtlichen Kenntnis. Die Grünen begründen ihren Antrag unter anderem mit der vom Tierschutzbund bestätigten Feststellung: "Die Käufer haben oft keine Ahnung von der Haltung dieser Tiere. (...) Ein langes und stilles Sterben der Reptilien und anderer Exoten ist die traurige Konsequenz." Tiere, die überlebten, würden oft wieder zur Last und endeten im Tierheim oder würden in freier Wildbahn entsorgt.

Hennig hält ein Verbot von Reptilienbörsen allerdings für wenig hilfreich, um dem entgegenzuwirken: "Wir sind froh, dass wir bei den angemeldeten Börsen viermal im Jahr die Möglichkeit zur Kontrolle und zur Beratung haben. Wenigstens dort können wir im Fall der Fälle regulierend eingreifen." Die Stellungnahme der Verwaltung zum Grünenantrag zielt in die gleiche Richtung. Im Falle eines Verbotes der Börsen in Gebäuden des städtischen Hallenverbundes sei davon auszugehen, "dass die Veranstalter (...) auf andere - möglicherweise ungeeignetere - Veranstaltungsorte ausweichen bzw. das Internet als Verkaufsplattform wählen" würden.