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Stadtrat entscheidet im Mai über zahlreiche neue Bestimmungen der Stadtordnung Hunde müssen an die kurze Leine, freies Katzenfüttern nur noch mit Erlaubnis

Von Rainer Schweingel 15.03.2012, 04:11

Mit einer runderneuerten Gefahrenabwehrverordnung will die Stadt Magdeburg für mehr Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Plätzen sorgen. Im Mai stimmt der Stadtrat über den Verwaltungsvorschlag ab

Magdeburg. l Man muss kein Prophet sein um festzustellen, dass die neuen Regelungen jede Menge Diskussionen auslösen dürften. Denn mit der Modifizierung der Bestimmungen des öffentlichen Zusammenlebens sind für viele Magdeburger Einschränkungen verbunden, die für andere mehr Freiheit bedeuten.

Ein Beispiel ist das Gassigehen mit Hunden. Bestand in Magdeburg bisher ohnehin weitestgehend Anleinpflicht für Hunde, soll diese weiter verschärft werden. Hunde dürfen demnach, so der Vorschlag den Stadtrat passiert, künftig auch auf Gehwegen nur maximal einen Meter vom Hundehalter entfernt an der Leine geführt werden.

Bisher galt diese Regelung nur auf Wegen in Grünanlagen und bei Menschenansammlungen. Beim Verstoß droht ein Verwarngeld ab 15 Euro.

Gerd vom Baur, Leiter des Stadtordnungsdienstes, erklärt den Hintergrund: "Unsere Beißstatistik weist ganz klar aus: Die meisten Vorfälle gibt es auf Gehwegen. " Hundehalter dürften wenig begeistert sein. Alle anderen wird es wohl freuen, falls die Regelung die Debatten übersteht.

Noch ein weiterer Passus trifft den Umgang mit Hunden. Künftig darf die Hundeführung nur noch durch "geeignete Personen" erfolgen. Aber wer ist geeignet? Ist ein Hundeführerschein gemeint? "Nein", sagt Gerd vom Baur, diese Regelung bezieht sich darauf, dass Größe und Gefährlichkeit eines Hundes mit dem jeweiligen Hundeführer zusammenpassen müssen. Ein Achtjähriger sollte deshalb wohl eher nicht mit einem Rottweiler spazieren gehen ..."

Eine weitere Novellierung bezieht sich ebenfalls auf Tiere. So soll das Füttern von frei lebenden Tieren verboten werden mit zwei Ausnahmen: Die Winterfütterung von Vögeln bleibt zulässig, ebenso das Füttern von freilaufenden Katzen, allerdings nur noch an von der Stadt gekennzeichneten Stellen. Gerd vom Baur: "Hier wollen wir zunächst eine Übersicht über bereits bestehende Futterstellen erarbeiten und dann in Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen prüfen, welche Futterstellen."

"Die bisher gültige Gefahrenabwehrverordnung trat 2002 in Kraft, es wurde also Zeit für eine Überarbeitung", erklärt der zuständige Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz, warum die Stadtordnung überarbeitet wurde. "Die neue Verordnung berücksichtigt nicht nur geänderte gesetzliche Regelungen, wir haben darin auch einige Sachverhalte neu geregelt oder präzisiert."

Sofern der Stadtrat die neue Gefahrenabwehrverordnung im Mai beschließt, trete sie eine Woche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Zur vorgeschlagenen Neufassung habe es zahlreiche Abstimmungen mit vielen betroffenen Institutionen und Behörden gegeben.

Insgesamt solle die neue Gefahrenabwehrverordnung die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg noch besser gewährleisten, argumentiert die Verwaltung. Dabei geht es besonders um die Nutzung des Straßenverkehrsraumes, der Grünanlagen, der Gewässer und sonstiger Einrichtungen.

Auch aufgetretene Beeinträchtigungen der Bürger - zum Beispiel durch Ruhestörungen, Verschmutzungen des Umfeldes oder beim Umgang mit Tieren - seien auf den Prüfstand gestellt worden.

Bewährtes wurde belassen, anderes entweder neu geregelt oder zum Teil herausgenommen, teilte Stadtsprecherin Cornelia Poenicke mit.