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Normenkontrollklage - was ist das?

24.01.2013, 01:19

Mit einer sogenannten Normenkontrollklage kann zum Beispiel die Opposition die Rechtmäßigkeit von Gesetzen prüfen lassen, die die Regierungsmehrheit in einem Parlament beschlossen hat.

In Sachsen-Anhalt ist die Regelung im Artikel 75 der Landesverfassung enthalten. Darin heißt es wörtlich: "Das Landesverfassungsgericht entscheidet (...) bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Landtages (...)." Das wären 27.

Im aktuellen Landtag hat die Linke als größte Oppositionsfraktion mit 28 Abgeordneten bereits ausreichend Stimmen, um notfalls auch alleine das Gericht anrufen zu können. Dazu kämen neun Stimmen von den Grünen. Die Klage werde bereits vorbereitet, so die Opposition. (dpa/st)