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Umstrittener Chirurg operierte in Gardelegen mehrfach ohne Befund Verwaltungschef nach OP-Skandal suspendiert

Von Thomas Pusch 13.02.2013, 02:20

Der Aufsichtsrat des Altmark-Klinikums hat den Honorarvertrag mit dem umstrittenen Dr. T. gekündigt und Geschäftsführer Matthia Hahn mit sofortiger Wirkung freigestellt. Begründung: 15 von 16 untersuchten Wirbelsäulen-Operationen waren unnötig.

Salzwedel. Aufsichtsratschef und Altmarkkreis-Landrat Michael Ziche betonte gestern Abend, dass Hahns Freistellung nichts mit den Operationen zu tun hat: "Er war nicht der Operateur." Allerdings sei er auch für die Gesamtsituation der Klinik verantwortlich. Hier warf Ziche dem Klinikchef Versagen vor.

Nur ohne Hahn könne jetzt wieder Ruhe im Klinikum einkehren, betonte Ulrich Metzmacher, Vorstandsvorsitzender der Paul Gerhardt Diakonie, die das Klinikum führt. Er erläuterte auch die Ergebnisse der Gutachten, die jetzt vorliegen. In 15 von 16 Fällen habe kein medizinischer Befund für eine Operation vorgelegen. Metzmacher zitierte Fragen des Klinikums und Antworten des Gutachters: "War die Operation medizinisch indiziert?" "Nein, sie war nicht indiziert." "War die Diagnose fehlerhaft?" "Unserer Ansicht nach ja." An einer anderen Stelle heißt es: "Es ist nahezu unmöglich, in 15 Minuten die dokumentierte Operation vorzunehmen."

Heute soll über die Übergangslösung in der Geschäftsführung des Klinikums beraten werden. Diese soll der Aufsichtsrat am 26. Februar beschließen und gleichzeitig Hahns Freistellung bestätigen. Mit einer neuen Geschäftsführung rechnet Ziche in spätestens sechs Monaten. Mindestens so lange tut sich im Wirbelsäulenzentrum nichts.

Im November vergangenen Jahres war öffentlich geworden, dass 62 Patienten im Wirbelsäulenzentrum unnötig operiert worden sein sollen. In einer Pressekonferenz sagte Hahn damals: "An den Vorwürfen ist nichts dran." Es handele sich hierbei um den Rachefeldzug eines ehemaligen Chefarztes. Gemeint war der im August entlassene Dr. Bernd Falkenberg. Zusammen mit fünf Oberärzten hatte er im September in einem Brief an Hahn und Ziche auf Missstände im Wirbelsäulenzentrum aufmerksam gemacht.

Seitdem stehen sich die beiden Seiten in einem Arbeitsgerichtsprozess gegenüber. Heute wird dieser Prozess vor dem Stendaler Arbeitsgericht fortgesetzt. Am 30. Januar hatte das Landesarbeitsgericht bereits entschieden, dass Falkenberg per einstweiliger Verfügung weiterbeschäftigt werden muss. Dagegen hatte das Klinikum Berufung eingelegt.