1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Opposition klagt gegen neues Polizeigesetz

Kritik vor allem an Zwangstests Opposition klagt gegen neues Polizeigesetz

Von Michael Bock 14.02.2013, 02:17

Das umstrittene Polizeigesetz wird nicht geändert. Im Landtags-Innenausschuss scheiterte die Opposition mit Änderungsanträgen. Damit steht der Gesetzesverabschiedung nächste Woche im Parlament nichts mehr im Wege. Linke und Grüne wollen danach das Polizeigesetz vor dem Landesverfassungsgericht zu Fall bringen.

Magdeburg l Die Opposition läuft seit langem Sturm gegen das neue Polizeigesetz. Linke und Grüne kritisieren vor allem Zwangstests zum Beispiel auf HIV, Regelungen zur polizeilichen Abschaltung von Handynetzen, neue Möglichkeiten zur Telefonüberwachung und Videoaufzeichnungen bei Polizeikontrollen.

Linken-Innenpolitikerin Henriette Quade sagte gestern: "CDU und SPD verfolgen mit dem Gesetzentwurf einen überaus fragwürdigen Sicherheitsbegriff, der das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung in weiten Teilen des Polizeirechts aushebelt." Sollte das Gesetz nächste Woche im Landtag in der jetzt vorliegenden Form beschlossen werden, sei aus Sicht der Linken "eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht geboten".

Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel erklärte: "Mit dem Gesetz stellen die Koalitionsfraktionen die Bürgerrechte zum Ausverkauf." Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen an keiner Stelle entschärft worden sei. "CDU und SPD schlagen mit ihrem Gesetzentwurf die Bedenken von Menschenrechtsorganisationen, Rechtssachverständigen und Datenschützern in den Wind", sagte der Grünen-Politiker. Er halte viele Punkte im Gesetz für "ungeeignet und verfassungswidrig". Darum, so Striegel: "Wir müssen gegen das Polizeigesetz am Verfassungsgericht in Dessau klagen."

CDU-Innenpolitiker Jens Kolze sagte, Grüne und Linke würden verschweigen, dass die Novelle des Polizeigesetzes verbesserte Polizeibefugnisse beinhalte, die sich in anderen Bundesländern bewährt hätten. "Auch in Ländern, in denen Linke und Grüne Regierungsverantwortung tragen oder getragen haben." So seien zwangsweise Tests zum Beispiel auf HIV kein Alleingang Sachsen-Anhalts. Vielmehr finde sich diese Regelung in sieben anderen Bundesländern - "zuletzt auch beschlossen in Baden-Württemberg unter dem ersten bündnisgrünen Ministerpräsidenten Deutschlands".

Kolze fügte hinzu, einer Verfassungsklage sehe er "sehr gelassen" entgegen.

SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben betonte, das Gesetz sei "sehr umfänglich vorbereitet" worden. Gesellschaftliche Veränderungen, neue Kriminalitätsphänomene und hinzu kommende polizeiliche Aufgaben würden eine Anpassung des Gesetzes erfordern. Erben: "Der Gesetzentwurf wurde verfassungsrechtlich geprüft. Ich bin mir sicher, dass wir uns auf standfestem Grund bewegen. Wir sind nicht die verfassungsrechtlichen Vollpfosten, als die uns die Opposition hinstellen will." Seite 5