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Ex-Sparkassenchef klagt auch selbst Prozess gegen Burmeister stockt

Von Wolfgang Biermann 04.01.2014, 01:09

Stendal l Dieter Burmeister, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Stendal, klagt vor dem Landgericht Stendal gegen die Kündigung seines noch bestehenden Beratervertrages durch den Verwaltungsrat der Sparkasse.

Der Verwaltungsrat hatte nach Bekanntwerden von Vermögensschäden in Millionenhöhe, festgestellt durch die Prüfstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und öffentlich gemacht von der Volksstimme, eine Verdachtskündigung gegen Burmeister ausgesprochen. Gegen diese wehrt sich der Ex-Sparkassenchef mit einer Art Kündigungsschutzklage.

Weil er aber kein normaler Arbeitnehmer war beziehungsweise ist, wird diese Klage nicht wie sonst üblich am Arbeitsgericht sondern am Landgericht verhandelt. Die eingereichte Klage setzte Fristen in Gang. Der Verwaltungsrat hat zunächst über die von ihm beauftragten Rechtsanwälte dem Landgericht die sogenannte Verteidigungsbereitschaft mittels Schriftsatz angezeigt, wie von der Pressestelle auf Nachfrage zu erfahren war.

Für die schriftliche Klageerwiderung hatte der Verwaltungsrat weitere zwei Wochen Zeit. Die Frist endete noch im alten Jahr, nämlich am 27. Dezember. Doch wie zu erfahren war, haben die Anwälte des Verwaltungsrates Fristverlängerung für die Klageerwiderung beantragt. Der bislang zuständige Einzelrichter Michael Steenbuck von der Zivilkammer 1 gewährte diese Fristverlängerung bis zum 27.Januar.

Landgerichtsvizepräsidentin könnte Verfahren übernehmen

Möglicherweise hängt der Antrag auf Fristverlängerung mit dem Ansinnen des Verwaltungsrates zusammen, die zwei zunächst geplanten Einzelrechtsstreite zum Dienstrecht und bezüglich der Schadensersatzforderungen innerhalb des Klageverfahrens zum Dienstrecht miteinander zu verbinden.

Fest steht inzwischen, dass mit Jahresbeginn und damit einhergehenden Inkrafttreten des neuen Geschäftsverteilungsplanes am Landgericht das Verfahren nicht mehr in Händen von Einzelrichter Steenbuck ist. Nach seiner Auskunft hat die gesamte Zivilkammer 1 unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg das Verfahren übernommen. Auf Antrag der beklagten Prozesspartei (Verwaltungsrat der Sparkasse) könnte das Verfahren jedoch noch von der Zivilkammer 1 an die ebenfalls am Landgericht ansässige Kammer für Handelssachen abgeben werden.

Währenddessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg als für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Ermittlungsbehörde gegen Burmeister wegen möglicherweise strafrechtlich relevanter Vergehen.

Zum Hintergrund: Nachdem das Landgericht Stendal keine Wirtschaftsstrafkammer mehr besitzt, verfügt auch die Staatsanwaltschaft Stendal über kein entsprechendes Dezernat mehr. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft Magdeburg zuständig. Das mündliche Hauptverfahren wird, sofern es dazu kommt, dann auch vor dem Landgericht in Magdeburg geführt.