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Erlass regelt Verkehrsbauten neu Neue Straßen werden bunter, breiter, sicherer

In Sachsen-Anhalt sollen Bundes- und gegebenenfalls Landstraßen künftig
häufiger dreispurig ausgebaut werden. Das Land setzt damit eine neue
Richtlinie des Bundes um.

Von Oliver Schlicht 08.01.2014, 02:10

Magdeburg. Im Sommer 2013 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen neue Richtlinien für den Bau und die Sanierung von stark befahrenen Landstraßen erlassen. Nach Auskunft des Landesverkehrsministeriums hat Sachsen-Anhalt inzwischen mit einem Erlass diese Richtlinie als verbindlich anerkannt.

"Zukünftige Straßenbauplanungen werden das berücksichtigen", sagte der zuständige Referatsleiter im Verkehrsministerium, Jörg Przesang. Dies betreffe Neubauten wie Ortsumgehungen, aber auch Straßenbausanierungen. Przesang: "Straßenbau ist von vielen Dingen abhängig. Aber die Anzahl von Straßen mit drei Spuren im Land wird in den nächsten Jahren sicherlich zunehmen."

Ziel der Neuordnung ist es, die Verkehrssicherheit durch mehr dreispurige Ausbauten zu erhöhen. Denn: 60 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle ereignen sich auf Landstraßen.

Die Straßen werden künftig bundesweit einheitlich in vier Ausbau-Kategorien unterteilt. Maßgeblich sind das Verkehrsaufkommen und die Verbindungsfunktion. Straßen der Kategorie 1 - das sind viele Bundesstraßen - sollen durchgängig aus drei Fahrstreifen bestehen, wobei die mittlere Spur abwechselnd in beiden Richtungen zur Überholspur wird. In der Mitte der Fahrbahn soll ein meterbreiter grüner Asphaltstreifen die Richtungsfahrbahnen deutlich sichtbar trennen.

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und in Baden-Württemberg gibt es bereits entsprechende Versuchsstrecken. Auch bei Straßen der Kategorie 2 - Bundesstraßen und einzelne Landesstraßen - sollen regelmäßige dreispurige Abschnitte zum Standard werden.

Wie viel Straßen konkret in Sachsen-Anhalt dreispurig werden könnten, kann Jörg Przesang nicht sagen, "aber sicher wird die geplante Ortsumgehung Wittenberg dazugehören". In die Kategorie 1 würden auch Straßen fallen wie die geplante B 190n in der Altmark oder die B 6n von Köthen zur A9. "Aber diese Straßen wurden bereits mehrspurig geplant."

Durch den dreispurigen Ausbau verbreitert sich die Gesamtfahrbahn auf beiden Straßenseiten nur um jeweils zwei Meter. Fertige Planungen von Ortsumgehungen oder Straßensanierungen den neuen Richtlinien anzupassen, sei kaum möglich, so Przesang. "Damit wären in der Regel Bauänderungsverfahren verbunden, die sich jahrelang hinziehen können."