1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Gericht bremst Weiterbau der Autobahn 14

Da Sachsen-Anhalts Planer patzen, verzögert sich Bau um ein Jahr Gericht bremst Weiterbau der Autobahn 14

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planbeschluss für den
A-14-Abschnitt Colbitz-Dolle als rechtswidrig erklärt. Sachsen-Anhalt
muss Planungsfehler ausmerzen. Die A 14 ist laut Gericht aber
grundsätzlich gerechtfertigt.

Von Jens Schmidt 09.01.2014, 02:26

Magdeburg l Gegen den Bau vorgegangen war der Umweltverband BUND. So rügte der Umweltverband, die Autobahn sei unvereinbar mit den Zielen des Vogelschutzgebiets der Colbitz-Letzlinger Heide. Dem folgten die obersten Verwaltungsrichter gestern bei der Urteilsverkündung in Leipzig nicht. "Die zahlreichen Rügen blieben überwiegend ohne Erfolg." Die Richter stellen fest, dass die A-14-Nord gerechtfertigt und bedarfsgerecht sei. Der BUND drang mit seiner Alternative, dem dreispurigen Ausbau der B 189, nicht durch. Dem Land bleibt es auch erspart, die Auswirkungen möglicher Tiefflüge der Bundeswehr am Truppenübungsplatz in der Heide zu berücksichtigen.

Allerdings stellte das Gericht Planungfehler des zuständigen Landesverwaltungsamtes in Halle fest, die der BUND ebenfalls moniert hatte. "Diese Fehler sind jedoch keine schwerwiegenden Mängel", sagte Gerichtssprecher Werner Neumann. Diese könne das Land in einem "ergänzenden Verfahren" beheben.

Das aber kostet Zeit und Geld, da vertiefende Umweltuntersuchungen sich mindestens über eine Vegetationsperiode erstrecken müssen. Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) rechnet daher mit einem Jahr Nacharbeit und gut 4 Millionen Euro Mehrkosten.

1,5 Kilometer bei Neuplanung nicht erneut untersucht

Der Hauptfehler hängt mit der Planung des vorhergehenden Abschnitts Colbitz zusammen, gegen den der BUND auch geklagt hatte: Den Abschnitt hatten die Landesbehörden nicht von Anschlussstelle zu Anschlussstelle, sondern gut 1,5 Kilometer darüber hinaus geplant. Solche auf der grünen Wiese endenden "Stummel" lehnt das Gericht ab. Die Planer wurden daher 2011 verpflichtet, dieses Teilstück nördlich von Colbitz (siehe Karte) in den nächsten Abschnitt Colbitz-Dolle aufzunehmen. Da dieses Stück bereits ein Planverfahren durchlaufen hatte, verzichtete das Land darauf, diesen erneut zu untersuchen und öffentlich auszulegen. Das hätte aber passieren müssen, urteilte das Gericht.

Außerdem muss das Land untersuchen, ob die belastenden Auswirkungen der geplanten Bundeswehr-Übungsstadt Schnöggersburg auf die Natur durch die neue A 14 verstärkt werden.