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Land plant Verjährungsfrist für Kanal- und Straßenbaubeiträge / Alt-Rechnungen bald ungültig Millionen-Entlastung für Hausbesitzer

Sachsen-Anhalts Hausbesitzer können um Kosten von bis zu 100 Millionen
Euro drum herumkommen. Möglichst bis zum Sommer soll im Landtag ein
neues Gesetz über Straßen- und Kanalbaubeiträge beschlossen werden.

Von Jens Schmidt 10.01.2014, 02:17

Magdeburg. Die CDU-SPD-Koalition plant ein erneuertes Kommunalabgabengesetz (KAG). Kern der Novelle ist eine Verjährungsfrist, die es Gemeinden künftig untersagt, für lange zurückliegende Kanal- und Straßenausbauten jetzt noch zu kassieren. Die SPD plädiert für zehn Jahre. Das hieße, dass für Bauten vor 2004 nicht mehr kassiert werden dürfte. Grüne und Linke unterstützen den Vorstoß. Die CDU ist sich über die Fristlänge noch uneins. Der Städte- und Gemeindebund befürchtet Millionenausfälle und fordert längere Übergangsfristen.

Es ist durchaus Praxis, dass für mehr als 20 Jahre alte Ausbauten jetzt noch Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden. Oft üben die Kommunalaufsichten Druck auf die Gemeinderäte und Verbände aus, die Außenstände einzutreiben, da viele Kommunen in den roten Zahlen stecken.

Derzeit werden hunderte Rechnungen in Schönebeck verschickt, berichtet Holger Neumann, Landeschef vom Verband Haus Grund. Auch in der Altmark ist unerfreuliche Post unterwegs. "Oft geht es um Kanäle, die noch zu DDR-Zeiten oder Anfang der 90er Jahre verlegt wurden."

Diese Aktion ist offenkundig verfassungswidrig. Bereits 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass im Rechtsstaat das Prinzip der "Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit" herrschen müsse. Dies schütze den Bürger davor, dass er für "lange zurückliegende Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten" herangezogen werden kann (Beschluss vom 5. März 2013 / Az.1 BvR 2457/08). Geklagt hatte ein bayrischer Hauseigentümer. Dessen Gemeinde hatte sich für die Rechnung 12 Jahre Zeit gelassen.

Wie viel jeder Hauseigentümer fürs Klärwerk oder den neuen Gehweg zu zahlen hat, legen die Gemeinden und Verbände in ihren Satzungen fest. Da viele Satzungen fehlerhaft waren und in einem langwierigen Prozess korrigiert werden mussten, dauerte es Jahre, ehe klar war, was denn nun zu kassieren ist. Der Städte- und Gemeindebund fordert daher mehr Nachsicht. "Wir hatten 1990 die Stunde null. Viele waren gar nicht in der Lage, gerichtsfeste Abgabenbescheide zu erstellen", meint Geschäftsführer Jürgen Leindecker. Er fordert Übergangsfristen - ähnlich wie in Brandenburg. Dort gilt eine Übergangszeit von zehn Jahren und eine Verjährungsfrist von 15 Jahren.

Haus Grund-Chef Neumann lehnt das strikt ab: "Das hieße: Für eine 1991 gebaute Straße könnte die Gemeinde noch 2015 kassieren - das ist ja lächerlich." Sein Verband plädiert für eine möglichst kurze Verjährungsfrist von vielleicht vier Jahren. "Dann sind die Politiker gezwungen, klare Gesetze zu erlassen und die Gemeinden müssen zeitnah handeln." Auch das Innenministerium hält den Schutz der Bürger für gewichtiger. "Sollen wir Verwaltunsgprobleme der Gemeinden den Bürgern anlasten?", fragt Staatssekretär Ulf Gundlach (CDU). "Wir sind für eine klare Regelung ohne Übergangsfristen."

Verschont würden jene Eigentümer, die noch keine Rechnung erhalten oder aber Widerspruch eingelegt haben. Wer schon bezahlt hat, habe vermutlich Pech gehabt, meint SPD-Innenexperte Rüdiger Erben.

Sollte eine Verjährung ohne Übergangsfristen beschlossen werden, rechnet der Städte- und Gemeindebund mit Ausfällen von 50 bis 100 Millionen Euro. Zum Ausgleich von Unwuchten (die einen zahlten, die anderen nicht) könnten die Gemeinden von den Verschonten höhere Abwassergebühren abverlangen, glaubt Leindecker. 2 bis 3 Euro mehr je Kubikmeter sind vorstellbar.

"Darüber kann man nur den Kopf schütteln", kontert SPD-Fraktionsvize Erben.