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Steinitz geht gegen Eingemeindung vor Altmark-Gemeinde lehnt Verfassungsrichter als befangen ab

18.01.2014, 01:21

Magdeburg/Salzwedel l Der Salzwedeler Ortsteil Steinitz wehrt sich mit allen juristischen Mitteln gegen seine Eingemeindung. Am Donnerstag hat Anwalt Christian Winterhoff beim Landesverfassungsgericht einen Befangenheitsantrag gegen Richter Winfried Kluth eingereicht.

Der Grund: Kluth hat als Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle im Jahr 2007 ein Gutachten erstellt, das die Durchführung einer Gemeindegebietsreform für Sachsen-Anhalt empfahl. "Die Landesregierung nutzt das Gutachten maßgeblich, um die Auflösung kleiner Gemeinden wie Steinitz zu rechtfertigen. Wenn Herr Kluth nun auch als Verfassungsrichter darüber befinden soll, bestehen erhebliche Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit", sagte der Anwalt der Volksstimme.

Im Juli 2011 hatte Steinitz Beschwerde gegen die Auflösung als Gemeinde und die Eingliederung in die Hansestadt Salzwedel erhoben. Der ehemalige Bürgermeister Ernst-Otto Schuhl ist immer noch verärgert. "Ich fühle mich verarscht. Wir hatten in Steinitz eine gute Einwohnerentwicklung, waren finanziell solide aufgestellt. Die Auflösung ist nicht gerechtfertigt", sagte er.

Schuhl glaubt an den Erfolg des Befangenheitsantrags gegen Richter Kluth. Es könne nicht angehen, dass einer der beteiligten und von der Landesregierung bezahlten Gutachter nun als Richter des Landesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen die Gemeindegebietsreform entscheide. "Der Mann ist doch von der Landesregierung gekauft", sagte der ehemalige Bürgermeister.

Ein Gerichtssprecher erklärte auf Volksstimme-Anfrage, dass die Beteiligung Kluths an dem Gutachten kein neuer Fakt sei. "Es gab bereits Verfahren, in denen Winfried Kluth das selbst angezeigt hat", sagte der Sprecher. Eine mögliche Befangenheit habe dabei aber keine Rolle gespielt, Kluth habe an den Urteilsentscheidungen mitgewirkt.

Das Innenministerium, das die Gemeindegebietsreform federführend begleitet hat, wollte sich am Freitag nicht zu dem Verfahren äußern. Mehr Klarheit könnte der 18. Februar bringen: Dann soll die Angelegenheit am Landesverfassungsgericht in Dessau verhandelt werden.