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Bund stockt Landesmittel ab 1. Februar von 300.000 auf 500.000 Euro auf Mehr staatliche Hilfe für künstliche Befruchtungen

Von Dörthe Hein 20.01.2014, 01:28

Magdeburg (dpa). Ungewollt kinderlose Paare in Sachsen-Anhalt können auf eine stärkere finanzielle Unterstützung bei künstlichen Befruchtungen setzen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa liegt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bund zur Kostenbeteiligung unterschriftsreif vor. Demnach stehen in diesem Jahr rund 500.000 Euro zur Verfügung - statt der bislang 30.0000 Euro. Mit der neuen Förderung soll zum 1. Februar begonnen werden.

Der Sprecher des Sozialministeriums in Magdeburg, Holger Paech, bestätigte: "Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate hatten Erfolg. Wir sind dankbar. Der Bund wird sich in diesem Jahr erstmals an den Kosten beteiligen. Damit können wir Paaren in Sachsen-Anhalt verbesserte Förderkonditionen anbieten." Ein Behandlungszyklus kostet mehrere tausend Euro.

Bislang hatte das Land allein Geld zur Förderung der Behandlung von ungewollt kinderlosen Paaren zur Verfügung gestellt, zuletzt rund 300.000 Euro im Jahr. Nach der Vereinbarung mit dem Bund sollen noch einmal 200.000 Euro aus Berlin dazukommen. Somit könnten ab dem 1. Februar Paare für den ersten bis dritten Versuch einer künstlichen Befruchtung eine Unterstützung von bis zu 900 Euro je Zyklus beantragen.

Bisher hatte das Land aus eigenen Mitteln allein die zweite bis vierte Behandlung fördern können. Für die zweite und dritte gab es bis zu 700 Euro, für die vierte bis zu 1200 Euro.

Sachsen-Anhalt hatte 2010 erstmals Geld aus dem Landesetat für ungewollt kinderlose Paare bereitgestellt, da sich die gesetzlichen Krankenkassen nur noch zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Dass dabei ausdrücklich auch nicht-eheliche Lebensgemeinschaften von Frau und Mann in die Landesförderung einbezogen wurden, ist nach Angaben des Sozialministeriums bundesweit einmalig. An der Förderung von Paaren ohne Trauschein beteilige sich der Bund aber nicht. Dies stemme weiterhin allein das Land.

An den Grundkriterien zur Förderung will Sachsen-Anhalt Paechs Angaben zufolge nichts ändern. Die Paare müssten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Behandlung muss in einer der drei Reproduktionseinrichtungen in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.