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Wenn der oder die Ex nicht zahlt, muss Sachsen-Anhalt einspringen

21.01.2014, 01:28

Kann oder will ein Ex-Lebenspartner keinen Unterhalt für ein gemeinsames Kind zahlen, springt der Staat seit 1980 mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Kosten teilen sich gedrittelt Bund, Länder und Landkreise.

Sachsen-Anhalt muss für die Familienhilfe stetig mehr Mittel einplanen: 2004 waren es 19,4 Millionen Euro, 2009 schon rund 25 Millionen Euro und 2014 sind es bereits rund 30 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Die Kommunen packen weitere 15 Millionen Euro drauf.

Der Unterhaltsvorschuss wird maximal für sechs Jahre gezahlt. Kinder bis sechs Jahre erhalten aktuell 133 Euro, Kinder bis 12 Jahre 180 Euro. Kann ein Elternteil nur sehr wenig Unterhalt zahlen, kann dieser auch durch den Unterhaltsvorschuss aufgestockt werden. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.

In Halle (3200 Fälle) und Magdeburg (2490 Fälle) lebten Schätzungen des Sozialministeriums zufolge 2013 im Durchschnitt besonders viele Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhielten. Dann folgen der Salzlandkreis (1900), Burgenlandkreis und Harz (jeweils rund 1800 Kinder). Im Altmarkkreis Salzwedel (800) und im Jerichower Land (730) sind vergleichsweise wenig Kinder betroffen. (st)