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Polizistenbeleidigung 150 Euro Geldstrafe für "Spasemacke"

Von Wolfgang Biermann 24.01.2014, 01:20

Stendal l Dumm gelaufen: Das Landgericht in Stendal hat am Donnerstag in einem Berufungsprozess einen 33 Jahre alten Mann aus Insel (Ortsteil von Stendal) wegen Beleidigung eines im Einsatz befindlichen Polizisten durch das Wort "Spasemacke" zu 150 Euro Geldstrafe verurteilt.

Letztlich erfolgte die Verurteilung, die das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Stendal vom Juli 2013 bestätigte, anhand eines durch den mehrfach vorbestraften Angeklagten selbst als Beweismittel vorgelegten Handy-Gesprächsmitschnittes. Das sollte ihn eigentlich entlasten.

Bekanntlich wohnen seit etwa zweieinhalb Jahren in Insel zwei ehemalige, aus dem Maßregelvollzug entlassene Sexualstraftäter. Das 400-Seelen-Dorf teilt sich in zwei Lager: Befürworter und Gegner des Aufenthalts. Seitdem gab es auch Demonstrationen von Inselern, teils verstärkt durch Vertreter des rechten Spektrums.

Der Landkreis Stendal verbot schließlich die Versammlungen und Demos. So trafen sich die Gegner regelmäßig abends, um schweigend als Spaziergänger durchs Dorf zu ziehen. Immer war die Polizei vor Ort. So auch am 22. Januar vorigen Jahres. Dabei fühlte ein Polizeibeamter sein Recht am eigenen Bild verletzt, weil eine Spaziergängerin ihn mit einer Videokamera filmte.

Er ging auf sie zu, um ihr klarzumachen, das Filmen zu unterlassen. Das rief den Angeklagten auf den Plan, der ihr beispringen wollte. Das zu verhindern, schritt ein zweiter Polizist ein, der vom Angeklagten daraufhin als "Spasemacke" bezeichnet wurde und sich dadurch beleidigt fühlte. Das sei im Ruhrpott ein gängiges Schimpfwort, erklärte am Donnerstag ein Polizist als Zeuge.

Der Angeklagte bestritt, das Wort gebraucht zu haben und legte als Beweismittel seinen Handychip vor. Das hätte er lieber nicht tun sollen. Denn der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge hörte eindeutig auf einem Mitschnitt des Spaziergangs die "maßgebliche Beleidigung" heraus und verwarf die Berufung des Angeklagten. Der Schuss ging also offensichtlich nach hinten los - nicht jedoch für den Halberstädter Anwalt Klaus Laßmann, der diesen Schuss, sprich Beleidigung, wohl nicht gehört hat. Er will Revision beim Oberlandesgericht in Naumburg einlegen, wie er noch im Gerichtssaal ankündigte.