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Janett Ehrbarth erwartet ein Kind, muss aber in ihrem Acht-Quadratmeter-Kinderzimmer wohnen bleiben Eigene Familie ja, aber nicht in den eigenen vier Wänden

Von Franziska Richter 28.01.2014, 02:18

Staßfurt l Janett Ehrbarth weiß nicht, wie es weitergehen soll. Sie ist im 6. Monat schwanger, aber das Jobcenter wird der Hartz-IV-Empfängerin die Leistungen streichen, wenn sie sich eine eigene Wohnung nimmt. "Wo soll die Wickelkommode hin? Wo soll das Kind schlafen?", fragt sich die 22-Jährige, wenn sie in ihr Zimmer - ihr "Kinderzimmer" - schaut, das nur acht Quadratmeter groß ist. Nur ihr Bett, eine Schrankwand und ein Schreibtisch passen hinein. Sie teilt sich mit ihren Eltern eine 65-Quadratmeter-Wohnung in Staßfurt. Neben Küche und Bad besteht die Wohnung aus dem Wohnzimmer, dem Schlafzimmer der Eltern und dem Zimmer von Janett Ehrbarth.

"Ich möchte eine eigene Wohnung und mit meinem Kind auf eigenen Füßen stehen", sagt die junge Frau. Als sie am 8. Oktober beim Jobcenter Salzlandkreis vorsprach, um Hartz IV zu beantragen - zuvor bekam sie nach einer abgebrochenen Lehre Arbeitslosengeld I -, erkundigte sie sich bei ihrer Fallmanagerin, wie die Vorschriften für eine eigene Wohnung seien. "Danach habe ich angefangen, Wohnungen zu besichtigen, weil man mir gesagt hatte, ich könnte mir eine eigene Wohnung nehmen."

Das sieht Edith Völksch, Leiterin des Jobcenters, jedoch nicht so. Man habe der jungen Frau zwar in einer Beratung erklärt, welche Wohnraumwerte als angemessen gelten. Ihr wurde jedoch nicht mitgeteilt, dass sie sich eine Wohnung suchen könne, betont sie.

Als Janett Ehrbarth Ende Oktober zur Antragsabgabe ins Jobcenter zurückkehrt, wird ihr mitgeteilt, "dass für einen Umzug schwerwiegende Gründe vorliegen müssten", so Völksch. Kosten für Unterkunft und Heizung werden bei Personen bis 25 Jahren nur übernommen, wenn das Jobcenter sein Okay zum Umzug gegeben hat - so steht es Sozialgesetzbuch. Daher lehnte das Jobcenter den Antrag ab, Janett Ehrbarth durfte nicht umziehen.

Für Umzug müssen "schwerwiegende Gründe" vorliegen

Generell müssen sich unter 25-Jährige beim Umzugswunsch nach dem Einverständnis des Jobcenters richten. Das Amt genehmigt Umzüge nur, wenn "schwerwiegende Gründe" vorliegen, nämlich "körperliche Züchtigung, familiäre Gewalt, Misshandlungen oder unangemessene Überwachungsmaßnahmen durch die Eltern". Nur dann würde die Behörde auch für die neue Wohnung, für Unterkunft und Heizung, zahlen. Ausnahmen wären auch möglich, wenn Janett Ehrbarth wegen einer neuen Arbeit umziehen müsste oder heiraten will.

Auf diese Ausnahmeregelungen kann sich Familie Ehrbarth aber nicht berufen. Das Jobcenter hat die Wohnung bei einem Hausbesuch geprüft und festgestellt, dass die "räumlichen Verhältnisse der elterlichen Wohnung gegenwärtig keinen schwerwiegenden Grund für das Umzugsbegehren" rechtfertigen. Mit den drei Zimmern sei genug Privatsphäre für jedes Familienmitglied gegeben.

Kerstin Hacker vom Frauenhaus Staßfurt ist überrascht von der Größe des Kinderzimmers, in dem Mutter und Kind leben sollen. "Da würde ich in Widerspruch gehen", sagt sie, weiß aber auch, dass es immer vom einzelnen Fallmanager abhängig ist, wenn unter 25-Jährige ausziehen wollen. "Wenn das Kind dann da ist, wäre die Familie zu viert in der Wohnung und hätte Anspruch auf 80 Quadratmeter. Dann wäre die Wohnung zu klein", so Hacker. Sie meint, dass die Chancen auf einen genehmigten Umzug nach der Geburt des Kindes sicher steigen würden. Wenn das Baby da ist, könne Janett Ehrbarth einen neuen Antrag auf Umzug stellen, teilt auch Edith Völksch vom Jobcenter mit. Aber auch dann gelte weiterhin die Regelung für unter 25-Jährige. Die junge Frau weiß aber heute schon, dass sie sich direkt nach der Geburt keinen Umzug zutraut. Die acht Quadratmeter im eigenen Kinderzimmer reichen jedoch absolut nicht. "Ich weiß nicht, was werden soll, wenn das Kind da ist", betont Janett Ehrbarth.

Auch ein Tausch mit dem Zimmer der Eltern ginge nicht: "In das Kinderzimmer passt nicht einmal unser Bett hinein", sagt ihr Vater Uwe Kutsch. Auch er weiß nicht, wie es weitergehen soll: "Sollen Mutter und Kind etwa drei Jahre in dem Kinderzimmer hausen, bis meine Tochter 25 ist?" Bis jetzt weiß die Familie nicht, wie sie sich diese Frage beantworten soll.