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Vorwurf der Bestechlichkeit des Landrats erhärtet sich Gericht lehnt Finzelberg-Beschwerde ab

29.01.2014, 01:27

Magdeburg l Lothar Finzelberg hat im Zuge der Ermittlungen wegen Bestechlichkeit eine weitere gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Wie die Staatsanwaltschaft Stendal auf Volksstimme-Anfrage mitteilte, hat das Oberlandesgericht als dritte und letzte Instanz die Beschwerde des Landrats des Jerichower Lands gegen die Aufhebung eines "dinglichen Arrests" abgelehnt.

Hintergrund ist ein Vorgang aus dem Juni 2010: Das Amtsgericht Stendal hatte damals verfügt, dass Finzelberg wegen des dringenden Tatverdachts 210.000 Euro zu hinterlegen habe, damit die Ansprüche des Staates gesichert werden. Um die Pfändung seiner Konten abzuwehren, hatte er sich die Summe privat geliehen.

Weil sich der Tatverdacht seiner Meinung nach bisher nicht bestätigt hat, wollte der Landrat das Geld zurück. Das Oberlandesgericht lehnte das nun ab: Wegen "dringender Gründe" ist die Beschwerde Finzelbergs verworfen worden.

Der Tatverdacht der Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall scheint sich damit weiter zu erhärten. Finzelberg soll im "Müllskandal" mindestens 210.000 Euro für Genehmigungen von Müll-Lagerstätten kassiert haben. Die Anklage steht noch aus.